Verzögerung beim Sprachengesetz

Zur Verzögerung beim Sprachengesetz (Interpellation Bühlmann Cécile)

Die Interpellation 00.3403, «Verzögerung beim Sprachengesetz», hat sich durch den Lauf der Zeit erübrigt. Ich habe damals nachgefragt, warum das ganze Gesetz eine so lange Verzögerung erlitten habe. Inzwischen ist es in die Vernehmlassung gegangen, also hat sich diese Interpellation erübrigt.

Deshalb möchte ich gleich zum zweiten Vorstoss, zur Interpellation 00.3428 «Sprachenfrieden in Gefahr» sprechen: Auch da gingen die Wellen vor zwei Jahren hoch, weshalb die grüne Fraktion diese Interpellation im September 2000 eingereicht hat. Das war, kurz nachdem Ernst Buschor, Bildungsdirektor des Kantons Zürich, erklärt hatte, er wolle an den Primarschulen des Kantons Zürich Englisch statt Französisch an erster Stelle einführen. Ich erinnere Sie daran, dass dies grosses Aufsehen erregt hat, nicht nur, aber natürlich vor allem in der Romandie. Inzwischen ist sehr viel passiert: Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat sich leider in eine Pattsituation hineinmanövriert. Sie konnte sich nicht entscheiden, ob sie für das Frühenglisch oder eben für eine Landessprache als erste Fremdsprache votieren soll. Sie hat sich am 8. November 2000 mit einem Entscheid von 13 zu 12 Stimmen ganz, ganz leicht zugunsten einer Landessprache als erste Fremdsprache entschieden. Aber da sie eine grössere Mehrheit braucht, gleicht es einem Nullentscheid. Die EDK scheint demnach nicht in der Lage zu sein, diese Frage befriedigend zu lösen.

Das Parlament ist auch aktiv geworden, unser Kollege Berberat hat eine Parlamentarische Initiative (00.425) eingereicht, wonach in der Verfassung verankert werden soll, dass eine Landessprache als erste Fremdsprache unterrichtet werden müsse. Die WBK ist ihm gefolgt, und unser Parlament, vor einem Jahr in der Frühjahrssession in Lugano, ebenfalls. Genau vor einem Jahr haben wir mit 72 zu 67 Stimmen beschlossen, der Parlamentarischen Initiative Berberat Folge zu geben. Wenn ich den Bericht der Kommission noch einmal anschaue, dann finde ich darin eigentlich alle guten Argumente, die in einem multikulturellen Land für eine Landessprache als erste Fremdsprache sprechen. Ich glaube, ich kann heute darauf verzichten, sie zu wiederholen. Die Kommission hat Sie offensichtlich davon überzeugt, da Sie dieser Argumentation in der Frühjahrssession in Lugano gefolgt sind. Ich verzichte also heute auf eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Frage.

Aber was ich Sie trotzdem fragen möchte, Frau Bundesrätin: Welches ist jetzt die Haltung des Bundesrates, nach all dem, was in der Zwischenzeit passiert ist? Sie haben uns die Antwort im Herbst des Jahres 2000 geschrieben, wir sind jetzt im Frühling des Jahres 2002. Das Parlament hat anders entschieden, als Sie wahrscheinlich vermutet haben. Die EDK hat sich auch mit einer leichten Mehrheit für eine Landessprache als erste Fremdsprache ausgesprochen. Ich möchte Sie fragen: Würden Sie die Antwort, die Sie uns gegeben haben – eine sehr zögerliche, eine sehr zurückhaltende Antwort –, heute noch so geben? Sie sagen, dieser Entscheid liege eigentlich in der Kompetenz der Kantone.

Eine zweite Frage: Inzwischen ist das Sprachengesetz in die Vernehmlassung geschickt worden. Darin äussert sich der Bundesrat genau zu dieser heissesten aller Fragen im Bereich der schweizerischen Sprachenpolitik nicht. Mit der Parlamentarischen Initiative Berberat soll eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Möchte der Bundesrat eine Verfassungsgrundlage, oder möchte er sich im Sprachengesetz zu dieser Frage äussern, oder möchte er sich dazu überhaupt nicht äussern? Mir ist es nicht ganz klar, ob der Bundesrat heute noch die gleiche defensive Haltung dieser Frage gegenüber hat oder ob er heute nicht auch der Meinung ist – da die EDK nicht imstande ist, diese wichtige Frage im Interesse des ganzen Landes zu entscheiden –, dass er hier eine Führungsverantwortung wahrzunehmen hätte. Darauf hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen, Frau Bundesrätin.

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