Revision BVG

Zur Revision BVG

Bei den Artikeln 2, 7 und 8 geht es um die Wurst dieser Vorlage. Sie bilden den Kern dieser Revision, und wie diese Frage entschieden wird, ist für uns Grüne der Gradmesser für die soziale Ausgestaltung der Revision. Das hat die deutliche Mehrheit der SGK - 16 zu nur 5 Stimmen - begriffen und entgegen der Absicht des Bundesrates diese Artikel so verändert, dass damit eine alte und störende soziale Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft wird: Endlich sollen Kleinverdienende und Teilzeitbeschäftigte auch die Möglichkeit bekommen, ihre Altersvorsorge auf sicherere Beine zu stellen. Da die AHV diese Funktion ja nicht erfüllt, ist es nicht mehr als recht, dass dieses Problem bei der zweiten Säule geregelt wird. Insofern kann ich im Namen der Grünen der Mehrheit der Kommission nur ein Kränzchen winden und hoffen, dass dieser Rat der klugen Vorlage der Kommissionsmehrheit folgt und sich nicht von den Referendumsdrohungen der Arbeitgeberseite beeindrucken lässt. Da teile ich für einmal - es ist selten genug - die Meinung der sozialpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion, Frau Egerszegi, die hinter diesem Begehren steht. Wenn Frau Egerszegi das tut, kann ja wohl niemand behaupten, es handle sich um eine extreme Forderung.

Wer sind denn die Leute, die mit dieser Revision besser gestellt werden? Die Antwort ist gleichstellungspolitisch absolut brisant: 50 Prozent der Frauen - ich lasse die Männer für einmal weg, obwohl auch Männer besser gestellt werden - sollen mit der Version der Mehrheit der SGK gegenüber heute besser gestellt werden, und 17 Prozent mehr Frauen sollen gegenüber heute neu versichert werden.

Das ganze Ausmass der heutigen Diskriminierung von Frauen wird aber erst sichtbar, wenn wir uns bewusst machen, dass selbst mit dieser Verbesserung immer noch 17 Prozent der Frauen - das ist fast jede fünfte erwerbstätige Frau - von der zweiten Säule ausgeschlossen bleiben. Wenn wir dieses Gesetz im Sinne des Bundesrates oder im Sinne der Minderheitsanträge, die vorhin begründet wurden, revidieren würden, würden wir uns den Vorwurf machen müssen, dass wir die Verfassung verletzten. Denn Artikel 8 der Verfassung verlangt, dass wir die faktische Gleichstellung der Frauen in allem gesetzlichen Tun anstreben. Die Version der Mehrheit der Kommission geht einen grossen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung, aber keineswegs einen zu grossen. Es ist immer noch ein Kompromiss: Immer noch bleibt jede fünfte Frau von der zweiten Säule ausgeschlossen.

Absolut kein Verständnis hat die grüne Fraktion für den Antrag der Minderheit I. Frau Meyer Thérèse ist immerhin eine CVP-Frau, die die massive heutige Diskriminierung der Frauen mit ihrem Antrag nur ganz, ganz leicht korrigieren will. Nur 6 Prozent der Frauen sollen besser gestellt werden gegenüber immerhin 50 Prozent, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt. Es kommt uns so vor, als hätte Frau Meyer nach dem Motto gehandelt: Jetzt peile ich mal die Mitte dessen an, was vorliegt. Das ist dann eben der Betrag, bei dem sie gelandet ist. Wir Grünen wundern uns tatsächlich darüber, dass eine CVP-Frau hinter den von der FDP-Frau Egerszegi mit unterstützten Antrag zurückgeht. Die Sorge um die Frauen kann es ja wohl nicht sein, und ich frage mich, wie Frau Meyer das den Frauen im Land draussen erklären will. Ich nehme an, dass auch sie den Brief ihrer Kollegin erhalten hat, die jetzt gerade den Saal betritt, nämlich von Frau Simoneschi. Sie hat in ihrer Funktion als Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen uns allen einen schönen, netten Brief geschrieben. Freundlich bittet sie uns: "Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen bittet Sie, sehr geehrte Damen und Herren, die Frage des Koordinationsabzuges in die Revision aufzunehmen und einer deutlichen Senkung, mindestens Halbierung, der Eintrittsschwelle in eine Pensionskasse zuzustimmen." Wenn ich richtig rechne, ergibt die Halbierung der heutigen Eintrittsschwelle von 24 720 Franken 12 360 Franken. Damit landen wir beim Vorschlag der Kommissionsmehrheit und nicht beim Antrag der Minderheit I, bei 18 540 Franken.

Da es sich hier um zwei CVP-Frauen handelt, die unterschiedliche Positionen vertreten, bitte ich sie, vielleicht miteinander über die Bücher zu gehen, und rate Frau Simoneschi an, ihre Kollegin doch zu überzeugen, ihren Antrag zurückzuziehen. Denn es besteht die Gefahr, dass er als Kompromiss zwischen dem Antrag der Minderheit II (Triponez), der die Schwelle gar nicht senken will, und dem Antrag der Kommissionsmehrheit angeschaut wird. Aber der Antrag der Kommissionsmehrheit ist schon ein Kompromiss, deshalb ist der Antrag der Minderheit I sehr gefährlich.

Er hat auch noch einen Pferdefuss - es wurde in der Frage von Herrn Fasel vorhin erwähnt -: die ganze Frage des Zusammenzählens der einzelnen Anstellungsverhältnisse, der ganze administrative Aufwand, die Unpraktikabilität. Das ist einfach nicht praktikabel, und deshalb ist das Modell der Minderheit I bzw. Meyer Thérèse insgesamt abzulehnen.

Herr Triponez will überhaupt nichts. Er markiert den Hardliner. Er vertritt ganz klar Arbeitgeberinteressen, aber das ist auch nur vordergründig, denn es gibt durchaus Arbeitgeberinteressen, die eigentlich dem entgegenstehen müssten. Aus der Praxis ist bekannt, dass es heute schon fortschrittliche Gewerbebetriebe gibt, die genau das tun, was die Kommissionsmehrheit vorschlägt. Es gibt allerdings auch Branchen, die sich mit allen Mitteln gegen einen tieferen Schwellenwert wehren, das stimmt. Es sind aber genau die Branchen mit den allertiefsten Löhnen, im Verkauf und im Gastrogewerbe, und statt endlich für zeitgemässe Anstellungsbedingungen zu sorgen, will man die Angestellten weiterhin vom BVG ausschliessen. Interessant ist auch, dass es die Landwirtschaft und das Gastrogewerbe waren, die im letzten Jahr mächtig Druck auf Bundesrätin Metzler machten, es bräuchte neue, zusätzliche ausländische Arbeitskräfte, weil zu den Bedingungen, wie sie heute gälten, hier im Land niemand mehr arbeiten wollte. Das sind doch eigentlich Widersprüche. Diesem Verhalten könnten wir mit der Revision im Sinne des Antrages der Kommissionsmehrheit heute einen Riegel vorschieben.

Zum Antrag der Minderheit IV (Goll): Er setzt die Eintrittsschwelle noch weiter herunter, was uns natürlich sympathisch ist, weil damit noch ein weiterer Teil von Kleinverdienenden ins BVG aufgenommen würde, aber wir sagen ganz offen: Wenn der Kompromissvorschlag der Mehrheit der Kommission angenommen wird, dann sind wir Grünen mehr als zufrieden, und wir werden unsere ganze Kraft dafür einsetzen, diesen durchzubringen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie klugerweise dem Antrag der Mehrheit der Kommission folgen.

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