Parlamentarische Initiative Fraktion SVP

Die demokratische Kontrolle sichern. Änderung des Finanzhaushaltgesetzes

Wie Sie Ihren Unterlagen entnehmen können, führe ich eine Minderheit an, und wenn Sie die Zusammensetzung dieser Minderheit betrachten - es sind 11 Mitglieder der Staatspolitischen Kommission -, so lässt sich leicht ersehen, dass es hier nicht um eine ideologische Auseinandersetzung geht. Die Fronten zwischen denen, die unterschrieben haben, gehen quer durch den Rat.

Was ich Ihnen im Namen dieser grossen Minderheit vorschlage, ist nicht grundsätzlich etwas anderes als das, was die Kommissionssprecher jetzt erläutert haben und worüber in der SPK ein breiter Konsens bestand, dass man nämlich diese Limiten einführen will. Der einzige Unterschied zu dem, was von den Kommissionssprechern erläutert wurde, ist, dass die Mehrheit einen festen Betrag ins Finanzhaushaltgesetz schreiben will, nämlich diese 250 Millionen Franken. Dieser Betrag kommt sowohl in Artikel 18 als auch in Artikel 31 vor; darum spreche ich nur einmal zu den beiden Minderheitsanträgen. Es geht zweimal um dasselbe Prinzip, das bei dieser FHG-Revision festgeschrieben werden soll. Statt also den festen Betrag von 250 Millionen Franken zu nennen, für den die Finanzdelegation allein zuständig sein darf, schlage ich Ihnen im Namen der Minderheit vor, das in Relation zum Budget zu setzen, nämlich im Umfang eines halben Prozentes der budgetierten Einnahmen des Bundes. Das ist der alternative Vorschlag.

Die Überlegungen der Minderheit, die ich vertrete, gingen dahin, dass wieder Anpassungen nötig sind, wenn man eine feste Zahl ins FHG schreibt und es eine Teuerung gibt bzw. sich die Situation sonst verändert. Wenn man hingegen einen Prozentsatz hineinschreibt, der eine Relation zum Budget ausdrückt, dann müsste man das Gesetz bei veränderten Bedingungen nicht wieder anpassen. Das ist der einzige Unterschied, und er ist wie gesagt nicht inhaltlicher Natur. Im Moment entsprechen sich die beiden Grössen auch ungefähr.

Jetzt wechsle ich die Rolle und sage noch ein paar Sätze zur Haltung der grünen Fraktion dieser FHG-Änderung gegenüber. Die grüne Fraktion unterstützt das Anliegen einstimmig. Wir haben im Nachgang zur Swissair-Affäre selber eine Motion 01.3654 eingereicht, die in die gleiche Richtung geht, d. h., wir wollten noch weiter gehen. Unsere damalige Motion wollte sogar, dass die Limite, bis zu welcher die Finanzdelegation ohne Einberufung des Parlamentes zuständig sein dürfe, bei 100 Millionen Franken liegt. Diese Motion wurde von unserem Rat am 18. September 2002 abgelehnt. Es wurde aber damals schon auf die mehr Spielraum bietende parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion hingewiesen, der wir uns hiermit anschliessen. Die SPK hat ja in der zweiten Phase einen Vorschlag ausgearbeitet, der für die grüne Fraktion in die richtige Richtung geht. Wir wären bereit gewesen, weiter zu gehen, sind aber auch zufrieden, wenn wir diese Änderung ins FHG hineinbringen.

Zurück