Neugestaltung des Finanzausgleichs

Neugestaltung des Finanzausgleichs

Artikel 62, den wir diese Woche beschlossen haben, regelt neu die Zuständigkeit im Sonderschulbereich. Was bisher in der Kompetenz des Bundes lag, geht neu ausschliesslich an die Kantone über. Das ist gegen den Willen der Minderheit Goll respektive gegen den Antrag Suter so beschlossen worden, die Bund und Kantone in die Pflicht nehmen wollten. Ich habe damals begründet, dass jetzt damit der ganze Artikel 19 IVG wegfällt, der Schulgeld, Kostgeld, Sonderschulunterricht, pädagogisch-therapeutische Massnahmen, Sprachheilbehandlungen für Sprachgebrechliche, Hörtraining usw. umfasst. Ich zitiere nicht mehr den ganzen Artikel 19. Dieser Entscheid ist gefällt.

Ich habe damals begründet, warum wir dagegen sind. Es bedeutet eine massive Verschiebung der Kompetenzen. Der Bund zieht sich aus dieser Verantwortung zurück. Ich habe damals auch angeführt, dass betroffene Milieus mit grossen Ängsten auf diese Veränderung reagieren und dass das zu einem Stolperstein für diesen ganzen NFA werden könnte. Zudem schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft auf Seite 2467 selber: "In einigen Kantonen müssen die Rechtsgrundlagen zur Sonderschulung für behinderte Kinder von der Geburt bis zur Primarstufe (heilpädagogische Früherziehung), auf der Kindergartenstufe und im nachobligatorischen Bereich geschaffen bzw. angepasst und in anderen Kantonen müssen gesetzliche Bestimmungen modifiziert oder neu geschaffen werden."

Aus diesem Grund schlage ich Ihnen vor, eine Übergangsbestimmung zu Artikel 62 einzuführen. Diese hat den Zweck, den Kantonen genügend Zeit zu geben, sich auf diese doch gewichtige Veränderung einzustellen. Die Übergangsbestimmung, die ich Ihnen beantrage, ist analog der Übergangsbestimmung von Artikel 197 Ziffer 3 zu Artikel 112b. Diese Bestimmung regelt die Zuständigkeit bezüglich der Förderung der Eingliederung Invalider. Diese Übergangsbestimmung hat der Ständerat neu eingeführt; sie war dort relativ unbestritten. In unserer Kommission wurde sie zwar modifiziert, war aber wenig bestritten. Nun schlage ich Ihnen vor, die Analogie für den Schulbereich zu schaffen, das heisst, nach Inkrafttreten des NFA die Kantone für drei Jahre zu verpflichten, die identischen Leistungen wie bisher zu erbringen. So haben sie genügend Zeit, eigene Konzepte zu erarbeiten.

Ich lege Ihnen diese Übergangsbestimmung sehr ans Herz, weil Sie damit tatsächlich den Betroffenen Ängste wegnehmen können. Das ändert nichts am Endprodukt, aber es federt den Übergang etwas ab.  

Zurück