Neugestaltung des Finanzausgleichs

Zur Neugestaltung des Finanzausgleichs

In Artikel 86 wird grundsätzlich die Zuständigkeit für den Nationalstrassenbau neu geregelt; dagegen haben wir Grünen eigentlich nichts einzuwenden, das erscheint uns logisch und sinnvoll. Auch die Ausweitung des Verwendungszwecks von Verbrauchssteuern auf Treibstoff zur Förderung des Agglomerationsverkehrs, wie das Absatz 3 Buchstabe bbis vorsieht, ist an sich sinnvoll. Was aber fehlt - dahin zielt mein Minderheitsantrag -, ist eine Aussage darüber, wie diese Mittel im Spannungsverhältnis zwischen umweltfreundlichem Verkehr versus umweltschädlichen, sprich Strassenverkehr verteilt werden sollen.

Nach der in diesem Rat gewalteten Diskussion über die Avanti-Initiative - im Ständerat folgte diese Woche die Fortsetzung dieser Geschichte - und nach den Beschlüssen dieses Rates und des Ständerates über den so genannten Gegenentwurf verstehen Sie wahrscheinlich, dass uns der Glaube fehlt, dass dieser neue Buchstabe bbis von Absatz 3 nicht in die genau gleiche verkehrspolitische Vergangenheit führt, wie das der Gegenentwurf zur Avanti-Initiative tut. Dieser lautet nämlich: Strassen, Strassen, Strassen und nochmals Strassen bauen. Und der Fonds, der dazu extra zur Verfügung gestellt wird, soll ja weiterhin munter sprudeln; Gelder werden dafür unbeschränkt zur Verfügung stehen.

Diese Zukunftsaussichten sind düster. Tatsache ist aber, dass die Agglomerationen jetzt schon im Autoverkehr ersticken und die Staus in den Agglomerationen ausschliesslich durch den Strassenverkehr entstehen. Deshalb wäre es doch intelligent, hier Gegensteuer zu geben. Gegensteuer geben heisst, den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr - nämlich Velo- und Fussgängerverkehr, für jene, die nicht wissen, was das bedeutet - zu fördern. Deshalb ist der Antrag der Minderheit II ein sehr grundsätzlicher, der genau dies vorschreibt. Er lautet nämlich, dass die Massnahmen im Agglomerationsverkehr dem öffentlichen Agglomerationsverkehr und dem Langsamverkehr zukommen sollen. Es sollen also diese Massnahmen gefördert werden und nicht einfach Massnahmen für den Agglomerationsverkehr.

Falls Ihnen dieser Antrag in seiner Radikalität zu weit geht - was ich ja vermute -, habe ich noch einen Eventualantrag als Brücke eingereicht (Minderheit III), der zwar sinngemäss in die gleiche Richtung weist, der aber einfach besagt, dass den umweltverträglichen Verkehrsträgern der Vorrang gegeben werden soll.

Wenn Sie einem meiner beiden Anträge zustimmen, dann stellen Sie die verkehrspolitischen Weichen in eine umweltfreundliche Zukunft und damit richtig. Sie helfen so auch mit, dass in Zukunft Kinder an Tagen wie heute, bei hochsommerlichen Temperaturen, wieder unbeschwert draussen spielen können und nicht vor dem Ozon in die Häuser fliehen müssen. Ich danke Ihnen dafür.

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