Lebenslange Verwahrung

Zur Volksinitiative für Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter

Heute Morgen ist die Debatte bereits etwas schärfer als gestern. Gestern fand ich sie sehr differenziert, und ich hoffe, dass sie heute Morgen in diesem Stil zu Ende geführt wird.

Was ich kurz wiederhole, ist schon häufig gesagt worden, aber es gehört zur Gesamtüberlegung, die ich mir zur Initiative gemacht habe: Diese Initiative stammt aus dem Umfeld von Angehörigen von Opfern sexueller Gewalt. Deren Wut, Empörung und Abscheu über das erlittene Leid kann ich sehr gut nachvollziehen und verstehen. Es geht bei den meisten dieser Straftaten um Gewaltanwendungen. Dieser Aspekt wurde bisher noch gar nicht betont. Es geht darum, dass Männer Täter und dass Frauen und Kinder Opfer sind. Die Frauenbewegung, die mich politisiert hat, weist seit ihrem Bestehen darauf hin, dass Gewalt und Aggression immer noch zu selbstverständlich als quasi natürlicher Bestandteil von Männlichkeit in unserer Gesellschaft gelten.

Trotzdem werde ich dieser Initiative nicht zustimmen, weil sie einen absolut gnadenlosen Umgang mit solchen Tätern propagiert. Damit ich richtig verstanden werde: Ich habe keinen einzigen Funken Sympathie für solche Täter. Aber hier geht es nicht um Sympathie oder Antipathie. Es geht um etwas viel Fundamentaleres, und dafür sind wir verantwortlich. Es geht nämlich darum, dass der Rechtsstaat jedem Menschen, auch wenn er eine noch so schreckliche Tat begangen hat, fundamentale Menschenrechte zugesteht. Dazu gehört auch die Chance der Resozialisation. Die definitive Versenkung eines Menschen, auch nach einer noch so abscheulichen Tat, ist hingegen mehr vom Rachegedanken geprägt und - das ist völlig gerechtfertigt - vom Schutzgedanken, vom Gedanken, man könne damit die Sicherheit von Frauen und Kindern garantieren. Das aber ist eine trügerische Vision.

Dass mir diese Sicherheit und der Schutz der Frauen und der Kinder auch sehr am Herzen liegen, muss ich ja hier wohl nicht besonders beweisen. Aber die Initiative geht bei der Abwägung der Rechtsgüter zu weit, und sie kommt zu einem so radikalen Schluss, dass ich sie nicht mehr mittragen kann. Mehr noch: Die Überlegungen, die Paul Rechsteiner gestern ausgeführt hat - dass dem Schutz der Menschenrechte in einem Rechtsstaat höchste Bedeutung zukommt -, haben mich überzeugt, sodass ich seinem Rückweisungsantrag zustimmen werde, damit diese zentrale Frage noch einmal gründlich überprüft werden kann.

Es ist ja nicht so, dass wir nichts tun, wenn wir der Initiative nicht zustimmen. Wir haben im letzten Dezember eine Revision des Strafgesetzbuches beschlossen. Ich wiederhole noch einmal, was sie beinhaltet: Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Gewalttätern durch eine neue Sicherungsverwahrung, die umfassender als im bisherigen Recht ausgestaltet ist. Die Entlassungsbedingungen wurden verschärft, und Begleitmassnahmen werden vorgesehen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Bewährungszeit für Urheber schwerer Straftaten nach dem Massnahmenvollzug oder nach der Gefängnisstrafe zu verlängern. Ich finde es fairer und ehrlicher, wenn man der Bevölkerung sagt, dass sie zwar die Initiative ablehnen soll, dass wir aber eine Alternative dazu geschaffen haben - anstatt so zu tun, als gäbe es für solch schwere Straftaten nur eine radikale Lösung, nämlich der Initiative zuzustimmen.


Schlüer Ulrich (V, ZH): Frau Bühlmann, ich möchte Sie gerne fragen: Was ist für Sie wichtiger, der Schutz der Menschenrechte oder der Schutz der Menschen?


Man kann das nicht so gegeneinander abwägen. Wir sind ein Rechtsstaat, und wir haben dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Das ist die Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates, das steht auch so in unserer Verfassung.

Zum Schutz der Menschen: Natürlich, das haben wir ja getan. Sie können doch nicht einfach schwarz-weiss malen und so tun, als ob mit der Annahme der Initiative der Schutz der Menschen, der betroffenen Frauen und Kinder, hundertprozentig garantiert würde. Das ist einfach nicht so. Ich habe es gesagt: Wir haben eine Revision des Strafgesetzbuches vorgenommen - auch aufgrund der schlimmen Taten, die passiert sind -, die im Vergleich mit dem Status quo zu einer Verschärfung führt. Wir haben also durchaus Lehren gezogen. Es ist halt nicht einfach schwarz-weiss - das will die SVP häufig nicht wahrhaben -, sondern es ist ein Abwägen von Rechtsgütern; dann kommt man halt zu differenzierteren Schlüssen.

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