Embryonenforschungsgesetz

Zum Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen

Herr Bundespräsident, Sie haben ganz klar gesagt, was wir hier täten, sei verfassungskonform. In Artikel 119 der Bundesverfassung heisst es: "Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig." Sie schliessen daraus, dass das, was wir hier tun, verfassungskonform sei. Darüber bestehen aus meiner Sicht schon einmal grosse Zweifel. Das ist die eine Frage.

Und die andere Frage ist: Haben Sie denn kein Verständnis für die Ängste unsererseits, dass wir die Büchse der Pandora immer weiter öffnen, wenn Leute, die heute mit Stammzellen forschen, sagen, man müsse alle Optionen offen lassen und Stammzellen müssten auch aus geklonten Embryonen stammen können? In der "Basler Zeitung" sagte das zum Beispiel vor zwei Jahren der Hämatologe Alois Gratwohl. Haben Sie denn überhaupt kein Verständnis dafür, dass wir uns Sorge machen, dass diese Entwicklung immer weiter geht und dass das, was in der Verfassung steht, toter Buchstabe wird?

Zurück