Diskriminierende Einbürgerungsentscheide

Zum Beschwerderecht gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide

Eine Gegenstimme zu dem, was Sie bis jetzt von den Vorrednern der FDP-Fraktion gehört haben, und ich möchte dabei auf Emmen zu sprechen kommen, da ich ja aus dem Kanton Luzern komme: Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass es in der Schweiz bei Einbürgerungen immer auch wieder zu Willkür und Diskriminierungen kommt, dann waren es die letzten Abstimmungsentscheide in den Gemeinden Emmen und - gerechtigkeitshalber auch zu erwähnen - Schwyz.

Bleiben wir aber beim Beispiel Emmen: Flächendeckend wurden alle Gesuche von Personen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien abgelehnt, mit Ausnahme eines einzigen Gesuches. Und wissen Sie warum? Es handelt sich dabei um das Gesuch eines Mädchens, das seine Einbürgerung einem einzigen Umstand verdankte: dass es nämlich einen italienisch klingenden Namen hat und die Stimmberechtigten annahmen, es handle sich hier um eine italienische und nicht um eine jugoslawische Staatsbürgerin. Diese Ablehnungen passierten, obwohl in Emmen schweizweit das schärfste, hindernisreichste und teuerste Einbürgerungsverfahren der ganzen Schweiz besteht. An keinem anderen Ort werden Einbürgerungswillige einem so komplizierten Prozedere unterworfen, müssen so oft antreten und werden so sehr auf Herz und Nieren geprüft wie in Emmen - und das Ganze kostet sie eine schöne Stange Geld. Stellen Sie sich vor, da gab es Leute, die mussten für die Ablehnung ihres eigenen Gesuches bis zu 4000 Franken bezahlen. Der Glaube, mit einem solch scharfen Verfahren die Stimmberechtigten zu überzeugen, dass alle ihnen zur Abstimmung unterbreiteten Gesuchstellerinnen und -steller würdig seien, den roten Pass zu erhalten, ist nach dem erneuten Fiasko des letzten Urnenganges selbst dem in dieser Frage sehr zurückhaltenden Gemeindepräsidenten abhanden gekommen. Auch er findet, dass das Verfahren von Emmen geändert werden müsse, um solche Resultate in Zukunft zu verhindern. Der Gemeinderat hat inzwischen einen Vorschlag gemacht, das Verfahren an der Urne wieder abzuschaffen und einer Kommission zu übergeben.

Es geht doch nicht an, dass Ereignisse, die mit den einbürgerungswilligen Personen nichts zu tun haben, so schwerwiegende Folgen auf den Einbürgerungsentscheid haben. Die Gesuchstellerinnen waren nämlich in "Sippenhaft" genommen worden für einen Bosnier, der in einem heftigen Streit einen jungen Schweizer getötet hatte.

Stellen Sie sich vor, Sie würden für alles verantwortlich gemacht, was irgendein Schweizer irgendwo auf der Welt Unrechtes tut. Sie würden sich mit Recht dagegen wehren und für sich in Anspruch nehmen, als Individuum ernst genommen und angemessen behandelt zu werden. Wieso soll das Gleiche nicht auch einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländern zukommen? Unbescholtene Leute, die nichts anderes wollten, als nach Jahren und Jahrzehnten des Lebens in der Schweiz offiziell und ganz zu ihrer neuen Heimat zu stehen, wurden brutal abgewiesen, weil jemand, der zufällig aus einer geographisch nahe gelegenen Region stammt, straffällig geworden war. So geht das doch nicht; das ist Willkür. Das verletzt die Verfassung, und dagegen müssen wir als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber etwas tun. Gegen solch eklatante Verletzungen des verfassungsmässig garantierten Rechtes auf Schutz vor Willkür jeglichen staatlichen Handelns müssen wir den Betroffenen ein Mittel geben, sich zu wehren. Darum geht es in der vorliegenden Parlamentarischen Initiative der SPK.

Wir werden nicht darum herumkommen, diese Frage zu klären. Sie ist nämlich genau im Sinne der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision, soll aber vorgezogen werden, weil damit schneller Fälle wie jener in Emmen in Zukunft verhindert werden können und damit sich die von solcher Willkür Betroffenen wenigstens dagegen wehren können.

Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.

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