Bundesrat

Zur Wahl der Nachfolge von Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss

Es überrascht Sie ja wahrscheinlich kaum, wenn ich sage, dass die Grünen diesmal mit der Ausgangslage für die Wahl zufrieden sind. Wir haben nämlich zwei Kandidatinnen von der SP, und diese beiden Kandidatinnen entsprechen den Ansprüchen, die für uns wichtig sind. Ich möchte die drei Kriterien erwähnen:
Zum Ersten ist für uns der Anspruch der SP unbestritten, zum Zweiten ist der Frauenanspruch unbestritten, und zum Dritten ist der Anspruch der Romandie unbestritten.

Zum Anspruch der SP: Dieser ist für uns nicht nur unbestritten, weil die SP eine starke Partei ist, sondern auch, weil sie unserer Meinung nach konkordanzfähig ist, was den Umgang mit Andersdenkenden, was den Stil und was zukunftsfähige Lösungen anbelangt. Der Anspruch der Frauen war für uns Grüne von Anfang an klar. Es ist ja wohl klar, dass in die Fussstapfen von Ruth Dreifuss, deren Sitz hart erkämpft ist, nur eine Frau treten kann. Der dritte Anspruch, jener der Romandie, ist für uns auch unbestritten. Wir sind eine Partei, die sich für Minderheiten stark macht. Aber genauso dezidiert wehrt sich die grüne Fraktion gegen das Gerede von der wahren Vertretung der Romandie. Dagegen wehrt sich die ganze grüne Fraktion, inklusive ihrer Vertreterin und ihrer Vertreter der Romandie. Wir Grünen treten dafür ein, dass wir im Einbürgerungsverfahren endlich vom veralteten Prinzip des Jus Sanguinis wegkommen, hin zum modernen Prinzip des Jus Soli. Bei der Bundesrätinnenwahl wird nun darüner diskutiert, wie lange der Stammbaum zu sein habe, den eine Kandidatin in einer Region vorweisen müsse, damit sie diese Region angemessen vertreten könne. Das geht doch nicht an.

Wir finden den Anspruch der Kantone in diesem Sinne auch nicht mehr wichtig. Wir haben die Kantonsklausel abgeschafft. Uns interessiert also weder eine abgeschaffte Kantonsklausel noch die Frage, ob der Jurabogen, der Genfersee oder eine andere geographische Region der Romandie im Bundesrat vertreten ist.
Uns interessiert, ob wir eine Bundesrätin haben werden, die in der Lage ist, die Anliegen und Interessen aller Bewohnerinnen und Bewohner und aller Regionen dieses Landes bei allen politischen Entscheidungen angemessen im Auge zu behalten. Das muten wir beiden bestqualifizierten Kandidatinnen zu. Deshalb werden beide Kandidatinnen grüne Stimmen erhalten.

Wir schauen jetzt zwar gespannt, aber gelassen dem kommenden Wahlprozedere entgegen, weil wir eine Gewissheit haben: Nach dem anfänglichen Störmanöver mit einem Kandidaten, der keines der drei eingangs erwähnten Kriterien erfüllt, werden wir am Schluss eine gute Bundesrätin haben. Die grüne Fraktion wird ihren Anteil dazu leisten, wie das übrigens die meisten anderen Fraktionen auch deklariert haben.

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