Bundesgesetz über die politischen Rechte

Zum Bundesgesetz über die politischen Rechte

Gerade angesichts der Geschlechterverhältnisse in der SVP ist es sehr schwer verständlich, wenn Herr Scherer von Diskriminierung der Männer spricht, von Rechtsungleichheit, die die Männer erleiden. Mit Herrn Scherer müsste man einmal darüber diskutieren, was Diskriminierung eigentlich ist. Wir haben ja immerhin einen Verfassungsauftrag. Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung lautet folgendermassen: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit."

Um die Umsetzung dieses Bundesverfassungsartikels geht es in diesem Gesetz über die politischen Rechte und um nichts anderes. Deshalb bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion dringend, an der Version des Nationalrates - wir haben diese das letzte Mal beschlossen - festzuhalten. Wenn wir der Formulierung zustimmen, dass der Bund Sensibilisierungs- und Informationskampagnen führen kann, handelt es sich ja um eine Kann-Formulierung, um eine Möglichkeit, das zu tun. Wir haben uns in der Kommission nach ausführlicher Debatte zu einer Kann-Formulierung durchgerungen - ganz im Sinne des Bundesrates. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates haben wir auch noch angefügt, dass nebst der Förderung von Frauenkandidaturen auch die Sensibilisierung junger Kandidatinnen und Kandidaten ins Gesetz aufgenommen werden soll, dass eben auch im Bereich der jungen Kandidatinnen und Kandidaten Informations- und Sensibilisierungsbestrebungen unternommen werden sollen.

Wenn man die Debatte im Ständerat nachliest, kann man nicht gerade von einer Sternstunde des Ständerates sprechen. Denn was da über die Förderung von jungen und weiblichen Kandidierenden gesagt wurde, ist wirklich nicht mit der Förderung irgendwelcher Interessenvertreter zu vergleichen. Für diese gibt es tatsächlich Interessenverbände wie Mieter-, Hauseigentümerverband usw.; deren Aufgabe ist es, das Geschäft zu erledigen, was sie in aller Regel ja auch tun. Es geht in keiner Weise darum, dass sich irgendeine andere, nicht erwähnte Gruppierung zurückgesetzt fühlen könnte, wie das der Kommissionssprecher im Ständerat gesagt hat. Denn bei der Förderung der Frauen geht es, wie eingangs erwähnt, um die Umsetzung eines verfassungsmässig verankerten Auftrages. Deshalb könnte man streng genommen sogar sagen, dass eine Kann-Formulierung diesem verfassungsmässigen Auftrag nicht genügt, sondern dass es eine zwingende Formulierung braucht. Selbst die Kann-Formulierung geht leider einigen Ständeratsherren und Ständerätinnen und, wie wir gehört haben, auch der SVP-Fraktion dieses Rates zu weit.

Wer sich die Begründung im Ständerat angehört hatte, fühlte sich wirklich in alte Zeiten zurückversetzt. Es waren Argumente aus der Mottenkiste, schon seit Jahrzehnten gegen die Beteiligung der Frauen in der Politik gehörte Argumente, und sie sind im Laufe der Jahre nicht besser, sondern nur abgestandener geworden. Ich kann nur wiederholen, wovon ich seit jeher überzeugt bin: Die Zusammensetzung des Parlamentes mit nur einem Viertel Frauen ist nicht Ausdruck dafür, dass Männer das politische Geschäft besser erledigen als die Frauen, sondern Ausdruck dafür, dass es die Frauen aus verschiedenen Gründen - aufgrund ihres Geschlechtes eben - schwerer haben, sich daran zu beteiligen, und auf diesen Umstand zielt eine mögliche Sensibilisierungskampagne ab. Für jene von uns in diesem Saal, für welche die bessere Beteiligung der Frauen wirklich ein Anliegen und nicht bloss ein Lippenbekenntnis ist, ist deshalb Festhalten an unserer Version die richtige Antwort.

Noch ein Satz zur besseren Beteiligung junger Kandidatinnen und Kandidaten: Hier handelt es sich, wenn auch nicht um eine verfassungsmässig begründete Wichtigkeit, so doch darum, dass es staatspolitisch wichtig ist. Es kann uns doch nicht gleichgültig sein, ob die kommenden Generationen sich vom politischen Geschehen in unserer direkten Demokratie auch angesprochen und mitgemeint fühlen. Darauf sollte eine solche Kampagne abzielen, und deshalb ist deren Einbezug in eine mögliche Kampagne auch eine gute und nötige Sache.

Es gibt also kein stichhaltiges Argument dagegen, sondern viele dafür, und ich bitte Sie, am Beschluss unseres Rates festzuhalten.

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