Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der...

Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung gemäss Steuerpaket.

Haben Sie gewusst, dass die Kantonsregierungen gestern nicht ans Hearing der WAK gekommen sind? Sie wurden am 9. März auf den 10. März eingeladen, und am 10. März, das war gestern Mittwoch, haben sie geschrieben, dass sie der Einladung der WAK keine Folge leisten.

Ich zitiere aus dem Brief der Konferenz der Kantonsregierungen, in dem sie schreiben: "Es entspricht den Gepflogenheiten der föderalen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen, insbesondere der Konkordanz zwischen dem Bundesrat und den Kantonsregierungen, sich bei politischen Vorhaben sachlich und seriös mit der materiellen, juristischen wie politischen Bedeutung der Materie zu befassen. Diese Voraussetzung ist bei der zur Debatte stehenden Botschaft, die den Kantonsregierungen seitens des Bundesrates offiziell nicht unterbreitet und der Konferenz der Kantonsregierungen erst auf Nachfrage zur Verfügung gestellt wurde, nicht gegeben. Die Kantonsregierungen erhielten seitens des Bundesrates keine Gelegenheit, die verfassungsrechtliche Möglichkeit der Mitwirkung oder der Vernehmlassung zur Frage der Zusatzbestimmungen zur kalten Progression im Kontext zum Steuerpaket 2001 in Anspruch zu nehmen. Eine kurzfristige Stellungnahme, die zu wenig fundiert und nicht abgesprochen ist, kann aber der Bedeutung der Problemstellung aus Sicht der Kantonsregierungen auch nicht gerecht werden." Weiter heisst es im Brief: "Im Übrigen gestatten wir uns den Hinweis, dass es für Mitglieder der Kantonsregierungen in der Regel kaum möglich ist, sich derart kurzfristig aus ihren terminlichen Verpflichtungen in den Kantonen zu befreien." Das steht alles im Brief der Kantonsregierungen, der am 10. März geschrieben worden ist. Die Folge davon war, dass die Kantonsvertreter gestern nicht ans Hearing kamen.

Aufgrund dessen hat eine Minderheit des Büros beantragt, dass man das Geschäft nicht auf die Traktandenliste dieses Parlamentes setzt, bevor die Kantone angehört werden konnten.

Heute Morgen haben die Mitglieder der WAK von ihrem Präsidenten erfahren, dass er ein zweites Aufgebot macht - so kommt es einem ja vor, wenn man so kurzfristig Leute aufbietet. Er bietet sie jetzt für den Montagmorgen auf. Die WAK-Mitglieder selber haben es heute Morgen erfahren, dass sie auch am Montagmorgen tagen müssen. Das ist für ein Milizparlament, dessen Mitglieder auch noch andere Verpflichtungen haben - auch für viele WAK-Mitglieder -, eine Zumutung.

Die Sicherheit, ob die Kantonsregierungen der Einladung am Montagmorgen Folge leisten können, haben wir nicht. Wir haben keine Zusicherung, dass sie diesem zweiten Aufgebot Folge leisten. So geht es nun wirklich nicht; so unseriös können wir doch nicht mit den Kantonen umspringen!

Deshalb stellt eine Minderheit des Büros den Antrag, in dieser wichtigen Frage erst zu tagen, erst zu beraten, wenn die Kantone angehört worden sind. Ob das am Montag stattfindet, wissen wir heute wirklich nicht.

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