Bürgerrechtsregelung

Zur Revision der Bürgerrechtsregelung

Die grüne Fraktion bittet Sie, dem Antrag der Minderheit Vermot zu folgen und Artikel 14 Absatz 2 zu streichen. Wenn Sie Artikel 14 aufmerksam durchlesen, dann merken Sie, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung schon relativ hoch sind. Vorausgesetzt wird, dass die Person, die sich einbürgern lassen will, in der Schweiz integriert ist, mit den Verhältnissen in der Schweiz und einer Landessprache vertraut ist, die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit nicht gefährdet. Das sind die Kriterien, die in Artikel 14 Absatz 1 stehen. Nun hat die Kommission noch einen Absatz hinzugefügt - den wir eben nicht möchten -, wonach die Kantone darüber hinaus weitere Eignungsvoraussetzungen vorsehen können. Ich weiss nicht, was Sie sich darunter vorstellen können.

Ich habe hier einen "Beobachter"-Test, den ich mit Ihnen vielleicht einmal machen könnte, um zu zeigen, was für absurde Fragen den Leuten zum Teil gestellt werden: So wird z. B. gefragt, wo das Telldenkmal stehe. Man kann dann ankreuzen: in Bern auf dem Bundesplatz, in Altdorf im Kanton Uri oder in Bürglen, dem Geburtsort von Wilhelm Tell. Eine andere der gestellten Fragen lautet: Welches ist der grösste See, der vollständig auf Schweizer Boden liegt? Ich weiss nicht, ob Sie den Test alle bestehen würden. Die Antworten, die man ankreuzen könnte, lauten: Neuenburger See, Vierwaldstätter See oder Zürichsee. Was hat denn das damit zu tun, ob Leute fähig sind, in unserem Land zu leben und den staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen? Ich verzichte jetzt auf das Vortragen anderer Fragen, die auch noch gestellt werden. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob Sie die alle beantworten könnten. Wir hatten nämlich den interessanten Fall von Winterthur. Da gab es Leute, die für einen Sitz in der Stadtexekutive kandidierten, denen man die gleichen Fragen wie den Einbürgerungswilligen in Winterthur stellte, und sie konnten sie nicht beantworten. Ich weiss nicht, wie viele Fragen nicht beantwortet werden konnten, aber sie hätten den Test nicht bestanden. Das sind doch wirklich Absurditäten.

Dem soll hier durch das Einfügen von Absatz 2 das gesetzliche Gütesiegel gegeben werden. Das hat doch keinen Sinn. Es ist schon genug, wenn das alles noch in Verordnungen der Kantone steht - Beispiele habe ich geschildert. Wir müssen die Kantone aber nicht praktisch noch auffordern, noch weitere Eignungsvoraussetzungen vorzusehen. Ich bitte Sie also inständig, auf diesen Absatz 2 zu verzichten.

Dann noch zum Antrag Hess Bernhard, zu Absatz 1 Buchstabe b, wonach die Leute eine Landessprache in Wort und Schrift beherrschen müssten. Hier ist wieder zu sagen: Dann müssten wir einige Schweizer - ich bin jetzt nicht so zynisch und sage: Kolleginnen und Kollegen - ausbürgern; "Pisa" lässt grüssen. Die Pisa-Studie hat bewiesen, dass es in der Schweiz - leider - viele Leute gibt, die keine Landessprache in Wort und Schrift beherrschen. Den einbürgerungswilligen Leuten will man das jetzt aber als Voraussetzung für die Einbürgerung vorschreiben. Die Kommissionsmehrheit hat ja schon vorgesehen, dass die Leute mit einer Landessprache vertraut sein müssen; das ist schon neu, das fügen wir schon ein. Mit einer Landessprache vertraut zu sein heisst, sich einigermassen in einer der Landessprachen zurechtzufinden; das genügt. Das noch in Wort und Schrift zu verlangen geht wirklich zu weit.

Ich bitte Sie, den Antrag Hess Bernhard abzulehnen und hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.



Es ist interessant, wie Herr Joder die Zahlen interpretiert. Er hat natürlich wieder nur die Länder genannt, die nach der Schweiz die zweithöchsten Einbürgerungsfristen kennen - Österreich, Italien und Spanien -, hat aber wohlweislich all die andern europäischen Länder, die wesentlich kürzere Einbürgerungsfristen kennen, ausgelassen: Dänemark und Norwegen 7 Jahre, die Niederlande, Schweden, Finnland, Belgien und England 5 Jahre. Wenn man das Gros der europäischen Staaten zusammenzählt, kommt man halt bei der Dauer der Einbürgerungsfristen auf einen Durchschnitt von ungefähr 6 Jahren. Genau das will die Minderheit Hubmann. Sie will die Frist von heute 12 Jahren auf 6 Jahre halbieren.

Es ist auch interessant, wie Herr Joder die hohe Zahl der Nichteingebürgerten, die die Einbürgerungsfristen erfüllen, interpretiert. Ich sage: Wenn sich die Leute so lange nicht einbürgern lassen können, arrangieren sie sich irgendeinmal damit, und irgendeinmal vergeht ihnen die Lust, sich einbürgern zu lassen. Ich denke, wir sollten den Leuten in den ersten Jahren ihres Aufenthalts, eben nach 6 Jahren, die Möglichkeit geben, diesen wichtigen Schritt zu tun. Das führt sie an unsere Institutionen heran. Das ist ein wichtiger Teil der Integration.

Die lange Einbürgerungsfrist ist mit ein Grund dafür, dass die Schweiz eine sehr tiefe Einbürgerungsquote kennt. Diese Zahl ist auch eindrücklich. Wir haben nebst Deutschland, wo jetzt aber eine Bürgerrechtsreform durchgeführt worden ist und wo sich die Zahlen in den nächsten Jahren ändern werden, immer noch die tiefste Einbürgerungsquote. An dieser Tatsache führt kein Weg vorbei. Die Herabsetzung der Frist wäre eine Massnahme, mit der wir uns den Einbürgerungsfristen Europas endlich etwas annähern könnten.

Der Bundesrat selber schlägt eine Reduktion auf 8 Jahre vor. Die Minderheit II (Cina) will 10 Jahre, Herr Joder will überhaupt nicht herunter, und die Minderheit I (Hubmann) will 6 Jahre.

Ich kann jetzt einfach für die grüne Fraktion sagen: je tiefer, desto besser. Wir unterstützen die 6 Jahre, können uns aber selbstverständlich, falls dies nicht durchkommt, auch mit den 8 Jahren arrangieren. Wir wären dann zumindest ein bisschen näher bei den anderen Staaten. Aber 12 Jahre sind zu lang; ich bitte Sie eindringlich, nicht an diesen 12 Jahren festzuhalten.

Es kommt dann eine weitere Hürde hinzu, nämlich dass auch Gemeinden noch Wohnsitzfristen auferlegen können. Die möchten wir auch gerne kürzen, denn das ist eine absurde Praxis. Da gibt es Leute, die 12 Jahre in der Schweiz leben und dann die Gemeinde wechseln. Die Gemeinden setzen noch einmal 5-jährige Wohnsitzfristen fest, sodass die Leute z. B. 17 Jahre bis zur Einbürgerung warten müssen.

Das sind alles so grosse Hürden, dass sich die Leute am Schluss dann eben mit der Nichteinbürgerung arrangiert haben. Ich denke, es kann nicht im Interesse des Staates, einer lebendigen Demokratie sein, die Hürden so hoch zu setzen, dass viele Leute diesen Weg, diesen Hürdenlauf zum roten Pass, gar nicht mehr unter die Füsse nehmen.

Ich bitte Sie deshalb, der Verkürzung zuzustimmen - am liebsten auf 6 Jahre, am zweitliebsten auf 8 Jahre - und die Frist ganz sicher nicht bei 12 Jahren zu belassen. 2 Jahre bei den Gemeindewohnsitzfristen, das ist eine vernünftige Zahl. Ich bitte Sie, auch hier zuzustimmen, damit die Gemeinden da nicht mehr höher fahren können.



Bei diesem Artikel 2 der Vorlage 4 geht es, wie schon gesagt, um die dritte Generation. Es geht also um Kinder von Kindern von Eingewanderten. Es geht um Kinder, deren Eltern entweder bereits in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind oder den grössten Teil ihrer Schulzeit hier verbracht haben. Es sind also Kinder, die kaum mehr eine Bindung an irgendein anderes Land, kaum mehr eine Bindung an das Herkunftsland ihrer Vorfahren haben. Für diese Kinder bedeutet die Schweiz ihre Heimat, und für diese Kinder haben wir deshalb auch eine spezielle Verantwortung.

Diesen Kindern soll das Bürgerrecht per Geburt verliehen werden, es soll also ein Wechsel vom "ius sanguinis" zum "ius soli" vollzogen werden. Andere Länder, wie z. B. die USA, kennen diese Praxis für alle im Land geborenen Kinder, unabhängig von der Aufenthaltsdauer der Mütter: Wenn eine Ausländerin z. B. in den Ferien in den USA ein Kind auf die Welt bringt, erhält dieses Kind automatisch per Geburt die amerikanische Staatsbürgerschaft. So weit wollen wir ja nicht gehen. Ich wiederhole, dass es um Kinder von Eltern geht, die entweder bereits in der Schweiz geboren sind oder die den grössten Teil ihrer Schulzeit in der Schweiz verbracht haben.

Das geht einigen leider immer noch zu weit. Da haben alle Überzeugungskünste und guten Argumente der Bundesrätin in der Kommission nichts genützt. Die Mehrheit hat leider gegen alle Vernunft einem schlechten Kompromiss zugestimmt, der verlangt, dass die Bürgerrechtsverleihung per Geburt durch eine Erklärung der Eltern widerrufen werden kann. Damit riskiert die gute Vorlage des Bundesrates, verschlechtert zu werden, weil normalerweise die Bürgerrechtsgesetzgebung derjenigen Staaten, die kein Doppelbürgerrecht akzeptieren, vorsieht, dass das Kind das ursprüngliche Bürgerrecht der Eltern verliert, wenn diese ihre Zustimmung zur Einbürgerung erteilen müssen. Die Ausübung des Verzichtsrechtes der Eltern kann als willentlicher Akt interpretiert werden und deshalb genau das bewirken, was diejenigen befürchten, die gegen den bundesrätlichen Entwurf sind. Es kann nämlich bewirken, dass das Bürgerrecht der Eltern jenen Kindern verlustig geht, die bei der Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Die Regelung der Mehrheit der Kommission mag ein Kompromiss sein, der sich abstimmungstaktisch besser als die Version des Bundesrates verkaufen lässt, aber für die betroffenen Kinder und deren Eltern ist diese Regelung ein Kuckucksei. Es wäre gescheiter, den Leuten zu erklären, warum die Verleihung des Bürgerrechtes bei der Geburt für die dritte Generation die richtige Lösung ist, statt aus Angst vor der Stimmung in der Bevölkerung diesen Kompromiss zu machen. Aus der erwähnten Logik heraus ist es für die Betroffenen nicht besser, wenn wir der Mehrheit zustimmen, sondern es ist eine Konzession an die vermutete Stimmung in der Bevölkerung.

Ich bitte Sie eindringlich, dem Bundesrat, d. h. der Minderheit Hubmann, zu folgen und nicht der Mehrheit der Kommission.

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