Bürgerrechtsregelung. Revision

Zur Revision der Bürgerrechtsregelung

Herr Fischer, Sie haben gesagt, dass auch Sie ein rechtsstaatliches Verfahren wollen, das frei von Diskriminierung ist. Jetzt meine Frage: Würden mit Ihrem Antrag Fälle von diskriminierenden Entscheiden, wie sie in Emmen gefällt worden sind, wo ganze Gruppen von Leuten ausschliesslich aufgrund der Tatsache abgelehnt worden sind, dass ihr Name auf die Herkunft aus einem Balkanstaat schliessen lässt, erfasst oder nicht? Sie haben ja einleitend gesagt, dass auch Sie ein nichtdiskriminierendes, korrektes staatliches Verfahren wollen.




Claude Janiak hat die gleiche Idee gehabt und in der Kommission den Antrag gestellt, man solle am Beschwerderecht im Bürgerrechtsgesetz festhalten. Auch ich hatte diese Idee, und das Ganze kommt jetzt als gemeinsamer Antrag der Minderheit daher. Der Minderheitsantrag verlangt, dass an diesem neuen Artikel 51a, eben dem Beschwerderecht, festzuhalten sei.

Es ist ja in diesem Sommer etwas Interessantes passiert: Mitten in unserer Ausmarchung in diesem Differenzbereinigungsverfahren hat das Bundesgericht entschieden, dass bei diskriminierenden Entscheiden bei Einbürgerungen die Beschwerde zu akzeptieren sei. Das hat sehr viele heftige Reaktionen ausgelöst und zum Teil zu unglaublichen Diffamierungen des Bundesgerichtes geführt. Auch hier im Saal gibt es Leute, die nicht davor zurückgeschreckt sind, Aussagen zu machen, die wir uns sonst nur von Berlusconi gewöhnt sind, und gegen den Richterstaat zu schimpfen und zu polemisieren.

Im Einverständnis mit Bundesrätin Metzler hat die Mehrheit der SPK an ihrer letzten Sitzung angesichts dieses Urteils den Entscheid getroffen, das in der Vorlage stehende Beschwerdeverfahren, welches im Nationalrat, wie wir wissen, bereits zweimal deutlich im Verhältnis von etwa 90 zu 60 Stimmen eine Mehrheit gefunden hat, jetzt aus der Vorlage herauszunehmen. Die Argumente waren, dass es einerseits nach dem Bundesgerichtsurteil nicht mehr nötig sei und dass andererseits diese Vorlage damit von einer schwerwiegenden Differenz mit dem Ständerat entlastet und dann endlich der Bevölkerung zur Schlussabstimmung unterbreitet werden könne.

Ich bin mit der Minderheit Janiak gegen diesen Entscheid der Mehrheit. Das zuletzt genannte Argument hat zwar etwas an sich, sind doch in dieser ganzen Vorlage gewichtige Verbesserungen enthalten, wie die erleichterte Einbürgerung der zweiten und die automatische Einbürgerung der dritten Generation sowie die Verkürzung der Einbürgerungsfristen auf acht Jahre und die Abschaffung der Einkaufssumme, und diese Neuerungen sollten wir jetzt endlich - das war im Legislaturprogramm des Bundesrates drin - zu Ende bringen. So weit, so gut, aber die Differenz mit dem Ständerat, der ja grundsätzlich kein Beschwerderecht will, bleibt trotzdem bestehen und kommt - das haben wir gestern gemerkt - über die Hintertür des Gesetzes über das Bundesgericht doch wieder auf unsere Traktandenliste. Der Ständerat hat nämlich gestern das Bundesrechtspflegegesetz (neu: Bundesgerichtsgesetz) beraten und darin diese Frage auch diskutiert und aufgenommen.

Es gibt aber noch einen zweiten Grund, weshalb wir an Artikel 51a festhalten sollten: Er regelt einerseits die Beschwerde gegen die Verletzung des verfassungsmässig garantierten Rechtes auf Nichtdiskriminierung, wie eben im Fall Emmen, wenn Leute einzig aufgrund der Tatsache abgelehnt werden, aus dem falschen Land zu kommen. Andererseits regelt er die Beschwerde gegen die Verletzung des Willkürverbotes, wenn also jemand aus völlig sachfremden Gründen nicht eingebürgert wird, weil der entscheidenden Instanz etwas an dieser Person nicht passt, wenn er oder sie rote Haare hat oder eine zu grosse Nase - irgendetwas völlig Irrelevantes. Das ist Willkür. Gegen einen solchen Entscheid soll ebenfalls Beschwerde eingereicht werden können. Das schliessen wir aus, wenn wir dieses Beschwerderecht hier nicht drin behalten.

Ein dritter Grund, weshalb wir am Beschwerderecht im Bürgerrechtsgesetz festhalten sollten: Es könnte uns als Rückzieher ausgelegt werden, als Rückzieher für unseren zweimal deutlich gefassten Entscheid. Wir würden damit ein Zeichen setzen, dass wir als Bundesgesetzgeber in dieser brisanten Frage nicht eindeutig Stellung nehmen wollen und quasi diese heisse Kartoffel an die Kantone weiterschieben wollen. So könnte unser Entscheid heute, wenn wir das Beschwerderecht herausnehmen, interpretiert werden. Solche Zweideutigkeiten sollten vermieden werden. Wir stehen zu dem, was wir schon zweimal beschlossen haben. Wir wollen das, was das Bundesgericht bestätigt hat: ein Beschwerderecht gegen diskriminierende und willkürliche Einbürgerungsentscheide. Deshalb: Festhalten an unserem zweimaligen Beschluss.

Zum Antrag Maurer und zum Antrag Fischer: Herr Maurer hat bei seinem Antrag vergessen, dass es noch Appenzell Innerrhoden gibt. Er müsste dann noch einen Buchstaben f einfügen. In Innerrhoden entscheidet nämlich das Parlament. Mit Ihrem Antrag würden Sie die "Innerrhödler" wütend machen, denn die müssten dann ihr Verfahren ändern.

Noch etwas: Ich finde das Vorgehen etwas seltsam. Sechs Leute der SVP-Fraktion sitzen in der Kommission. Wir haben nach dem Bundesgerichtsentscheid nochmals getagt und die Frage noch einmal ausführlich erläutert. Es lag kein Antrag vor. Jetzt kommt er als Einzelantrag auf den Tisch. Wir konnten ihn nicht diskutieren. Die Kommissionssprecher müssen jetzt irgendetwas, das wir nicht diskutieren konnten, dazu sagen. Ich finde das eine schlechte Kommissionsarbeit. Wenn sechs Leute, unter denen ja auch Herr Fehr ist, der sich vor jedes Mikrofon stellt und gegen die Einbürgerung wettert, nicht in der Lage sind, in der Kommission einen vernünftigen Antrag zu stellen, finde ich es seltsam, dass jetzt der Parteipräsident - das ist offenbar die Fallhöhe, die man diesem Geschäft gibt - kommt und einen Antrag macht, der nie diskutiert werden konnte.

Mit der Antwort von Herrn Fischer, dass er von Emmen keine Ahnung habe, ist eigentlich schon gesagt, dass er die ganze Sache nicht durchdacht hat und dass man seinen Antrag unbedingt ablehnen soll.

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