Bürgerrechtsregelung

Zur Revision der Bürgerrechtsregelung

Die grüne Fraktion freut sich über die Vorlage des Bundesrates. Wenn wir der Linie folgen, die der Bundesrat hier vorschlägt, dann können wir mit Fug und Recht behaupten, wir würden seit der nach der letzten Abstimmung zum gleichen Thema ziemlich verfahrenen Situation in Bezug auf eine zeitgemässe Regelung des Bürgerrechtserwerbs endlich einen Quantensprung machen.

Aber unsere Euphorie ist natürlich eine begrenzte, denn nur im Schweizer Kontext kann man von einem grossen Schritt sprechen. Im Weltmassstab oder im europäischen Massstab ist es nichts als eine Normalisierung, eine Angleichung an Verhältnisse, wie sie in anderen Ländern schon längst Standard sind. Mit anderen Worten: Wenn wir der Bundesratslinie folgen, gelangen wir dorthin, wo die meisten Nachbarn - ausser Deutschland - schon längst sind. Zu Deutschland ist zu sagen, dass die rotgrüne Regierung eine Reform vorgelegt hat, die das Bürgerrecht auch neu regelt, und zwar eine Reform, die die Staatsbürgerschaft auch per Geburt automatisch verleiht. Mit 18 Jahren müssen sich die Jugendlichen dann entscheiden, ob sie die alte, z. B. die türkische, behalten wollen oder die deutsche. Es ist ein Kompromiss, der aus politischen Gründen gemacht werden musste. Die rotgrüne Regierung hätte eigentlich die doppelte Staatsbürgerschaft per Geburt ohne Einschränkungen gewollt. Deshalb gehören die aktuellen Zahlen, die zu Deutschland zitiert wurden, der Vergangenheit an. Das wird sich in Zukunft in Deutschland drastisch ändern.

Die Schweiz hat mit zwölf Jahren die längste Einbürgerungsfrist Europas und die tiefsten Einbürgerungsquoten von ganz Europa - ausgenommen Deutschland. Ich weiss nicht, wo Herr Hess Bernhard seine Zahlen herhat, aber z. B. hat Norwegen eine Einbürgerungsquote von 4,8 Prozent, die Schweiz eine von 1,6. Die Einbürgerungsquote rechnet sich auf die Anzahl Eingebürgerte pro hundert Ausländerinnen und Ausländer in einem Jahr. So leben 59 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit seit über 40 Jahren in der Schweiz, 226 000 Personen seit mehr als 30 Jahren, 392 000 Personen seit mehr als 20 Jahren und 758 000 Personen seit mehr als 10 Jahren. Das Erfordernis der Wohnsitzfrist - diese Frist von zwölf Jahren, die ja die längste Europas ist - erfüllen sage und schreibe 631 000 Personen. Wenn die sich alle einbürgern lassen würden, so läge der Ausländeranteil in der Schweiz schlagartig bei 11 statt bei 20 Prozent.

Es ist immer eine Frage des Blickwinkels: Für die Gegner der Einbürgerung, für die die Erreichung der schweizerischen Staatsbürgerschaft etwas Mythisches ist, das man ganz, ganz rar machen soll, sind 30 000 Personen pro Jahr natürlich viel. Wenn man das aber auf die ganze Gruppe hochrechnet, die das Erfordernis der Wohnsitzfrist erfüllt - auf diese 631 000 Personen -, dann sind es 5 Prozent. Das ist aus der Sicht der grünen Fraktion und offensichtlich auch aus der Sicht der Mehrheit der Kommission und des Bundesrates natürlich eine sehr, sehr geringe Zahl und überhaupt nicht zufrieden stellend. Das heisst doch: Wenn von den Leuten, welche die Bedingung der langen Wohnsitzfrist erfüllen, nur so wenige von der Möglichkeit der Einbürgerung Gebrauch machen, kann am Verfahren etwas nicht stimmen. Es heisst doch nichts anderes, als dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Ich schildere diese Zusammenhänge relativ detailliert, weil sie nämlich der Beweis dafür sind, dass Ausländerquoten kein Phänomen sind, das vom Himmel fällt, sondern ein politisch gemachtes und politisch gewolltes Phänomen. Die Zahl der Eingewanderten ist bei uns nicht so viel höher als in anderen Ländern, wie es die 20 Prozent Ausländeranteil suggerieren. Wir haben aber eben einen durchschnittlich doppelt so langsamen Einbürgerungsrhythmus wie die meisten Länder um uns herum.

Das will der Bundesrat mit seiner Vorlage nun ändern. Er will den Zugang zum Bürgerrecht für jene erleichtern, die hier geboren und aufgewachsen sind oder den grösseren Teil ihrer Kindheit und Jugend in der Schweiz verbracht haben. Die Vorschläge sind so, dass das "ius soli" - das Bürgerrecht per Geburt - jenen verliehen werden soll, die in der dritten Generation hier auf die Welt kommen. Wir hätten uns diesen Mechanismus auch schon für die zweite Generation vorstellen können, d. h. für alle Kinder von Eingewanderten und nicht erst für die Kinder von Kindern von Eingewanderten. Für diese - für die zweite Generation - sind lediglich Erleichterungen vorgesehen, die wir selbstverständlich unterstützen und die in einigen Kantonen auch bereits Standard sind.

Das sind so unspektakuläre und zeitgemässe Forderungen, dass es, ausser von der rechten Ratsseite - wir haben jetzt die Begründungen der Anträge Hess Bernhard, Maspoli und der Minderheit gehört -, sicher Zustimmung geben wird. Laut Umfragen soll auch in der Bevölkerung eine gute Mehrheit dafür zu haben sein. Das war übrigens ja schon das letzte Mal der Fall. Wir haben das jetzt schon mehrmals gehört, ich kann es nur noch einmal zitieren: 1994 stimmte eine Mehrheit der Stimmenden der erleichterten Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration zu; leider scheiterte die Vorlage damals am Ständemehr.
Wir Grünen unterstützen auch alle Bestrebungen, die in Richtung Verfahrensvereinfachung, Verkürzung der Fristen, Abschaffung der Einkaufssummen gehen. Wir finden, wenn wir die Linie des Bundesrates halten können, machen wir insgesamt eine gute Revision, die in die richtige Richtung geht, für die Schweiz fortschrittlich ist, im Ländervergleich aber eben nichts als ein Aufholen zu den anderen bedeutet.

Ein letztes Argument: Es kann uns auch aus staatspolitischen Gründen nicht gleichgültig sein, wenn ein immer grösserer Teil unserer Bevölkerung von den Bürgerrechten ausgeschlossen bleibt. Das ist der Demokratie abträglich. Da die Beteiligung an unseren demokratischen Entscheidungsprozessen in den meisten Kantonen, ausser Neuenburg und Jura, den Eingebürgerten vorbehalten bleibt, ist es von grosser Bedeutung, möglichst vielen nach einer vernünftigeren Frist und unkomplizierter als heute den Zugang zu den Bürgerrechten zu ermöglichen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Verhinderern, die gar nicht darauf eintreten wollen, die das Gespräch darüber praktisch verweigern, keine Chance zu geben.


Die Neuzuwanderung hat mit der Einbürgerung überhaupt nichts zu tun. Die Neuzuwanderung erfolgt über ganz andere Mechanismen. In den Neunzigerjahren gab es eine Wirtschaftskrise und deshalb weniger neu Zugewanderte. Im Moment wachsen die Zahlen wieder an, weil die Wirtschaft wieder anzieht. Der Familiennachzug ist ein Kriterium dafür, dass die Leute in die Schweiz einwandern; die Familiengründung ist ebenfalls ein Kriterium, jede vierte Ehe in der Schweiz wird mit einem Partner ausländischer Herkunft geschlossen; zwölf Prozent der Studierenden, die an Schweizer Universitäten studieren, sind ausländischer Herkunft. Das sind die Zugangsmöglichkeiten zur Schweiz, und die sind unabhängig von der Frage der Einbürgerung. Wenn wir erleichtert und schneller einbürgern, machen wir nichts anderes, als den Leuten, die lange hier sind, den Zugang zu den politischen Rechten zu ermöglichen. Selbstverständlich würde dann in der Folge die Quote sinken. Aber man kann doch nicht sagen, dass mehr einwandern, wenn wir mehr einbürgern. Das ist ein Trugschluss - das behaupten Sie immer wieder -, der durch Wiederholungen nicht richtiger wird.

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