Ausländergesetz

Debatte zum Ausländergesetz

Nach dieser "Monsterdebatte" über das Asylgesetz bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, das AuG mit einem klaren Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag nämlich, ein Gesetz vorzulegen, das EU-Angehörige und Angehörige von so genannten Drittstaaten, die in der Schweiz regulär zugelassen sind, rechtlich gleichstellt.

Bei der Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt können wir Grünen ja noch nachvollziehen, dass ein duales System angewendet wird, dass also entschieden wird, je nachdem, ob eine Person aus der EU stammt oder nicht. Schliesslich hat die Schweiz mit den EU-Staaten ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen, das Gegenrecht bietet, was bei Drittstaaten ja nicht der Fall ist. Über die Kriterien der Zulassung allerdings besteht noch kein Konsens; da werden wir ja, falls wir eintreten, noch heftig darüber streiten, und wie die bisherige Diskussion über das AuG gezeigt hat, wird es eine schwierige Auseinandersetzung.
Ohne Tücken ist eine Ungleichstellung auch bei der Zulassung nicht - vor allem, wenn die Messlatte für Drittstaatenangehörige so hoch angesetzt wird, wie es der Bundesrat vorschlägt. Eine Folge dieses dualen Systems kann dann nämlich sein, dass Einwanderungswillige aus Nicht-EU-Ländern, welche die zu hohen Hürden des AuG für die Zulassung nicht erfüllen, den Weg über ein Asylgesuch oder die Illegalität wählen, um sich die Tür in die Schweiz zu öffnen. Wir wissen, wie es dann wieder tönt! Und all die daraus resultierenden negativen Konsequenzen, sowohl was die Rechtsstellung der Leute betrifft wie auch ihren Ruf, den sie dann in der Schweiz haben - das kennen wir ja, wir haben das gerade in den letzten Tagen über uns ergehen lassen müssen.

Aber überhaupt nicht einzusehen ist, wieso Personen dann, wenn sie regulär zugelassen sind, wenn sie also eine Arbeitsbewilligung haben, rechtlich unterschiedlich gestellt sein sollen, je nachdem, ob sie aus der EU kommen oder nicht. Für EU-Staatsangehörige wird über das Freizügigkeitsabkommen in vielen Bereichen ein Rechtsanspruch auf Gleichstellung mit uns Schweizerinnen und Schweizern gewährt, zum Beispiel bei der geographischen, beruflichen Mobilität, bei gleichen Arbeitsbedingungen, beim selbstständigen Erwerb, beim Familiennachzug usw. Wenn Sie die Liste wollen, können Sie sie bei mir einsehen; ich habe eine Liste des Bundesamtes zur Verfügung, die zeigt, wo die Unterschiede liegen. Bei EU-Angehörigen gelten Zulassungen unabhängig davon, ob eine Person politisch, sozial oder sprachlich erfolgreich integriert ist oder nicht.

Ganz anders ist aber die Optik beim neuen Ausländergesetz, welches ja vor allem für Nicht-EU-Angehörige gilt: Die Gleichbehandlung ist nicht gegeben, weder bei der Mobilität noch beim Familiennachzug. Zulassung und Aufenthalt werden von einer Reihe von Bedingungen, von beruflicher Qualifikation, Anpassungsfähigkeit - was immer das heisst -, Sprachkenntnissen usw., abhängig gemacht, welche Zuwandernde aus einem Nicht-EU-Land unter Beweis stellen müssen. Da das duale System zwei Kategorien von Zuwandernden schafft, wird sich die ausländische Bevölkerung in der Wahrnehmung der Schweizerinnen und Schweizer zweiteilen. Das wird negative Auswirkungen auf Nicht-EU-Angehörige haben, dies nicht nur für die neu einwandernden, sondern auch für solche, die seit Jahren hier leben und arbeiten. Ich denke an die Gruppe der aus der Türkei und aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien Zugewanderten. Da Leute aus Drittstaaten gegenüber EU-Angehörigen schlechter gestellt werden, fühlen sie sich zu Recht benachteiligt, und es besteht die Gefahr, dass sie von den Einheimischen als Ausländerinnen und Ausländer zweiter Klasse wahrgenommen und behandelt werden.

Diese Kritik teilt die grüne Fraktion mit einer ganzen Reihe von Institutionen aus dem kirchlichen bzw. gewerkschaftlichen Umfeld, die uns angeschrieben haben. Auch drei eidgenössische Expertenkommissionen, die ja schliesslich da sind, um den Bundesrat zu beraten, haben sich in diesem Sinne verlauten lassen, nämlich die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen, die Eidgenössische Ausländerkommission und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus.

Zum Schluss noch ein paar allgemeine Gedanken zum neuen Ausländergesetz: Es ist weit davon entfernt, ein zeitgemässes Instrument der schweizerischen Migrationspolitik zu sein. Es atmet - wie das Frau Vermot gesagt hat - den alten Geist der Überfremdungsangst, obwohl die Schweiz essenziell auf Einwanderung angewiesen ist; das haben der Kommissionssprecher und die Kommissionssprecherin gesagt. Ich repetiere nur eine der genannten Zahlen: Ein Viertel des in der Schweiz geleisteten Arbeitsvolumens wird von Leuten ohne Schweizer Pass geleistet, und - das muss man auch einmal sagen - ein Viertel der AHV-Beiträge wird von ihnen entrichtet.

Das Gesetz, das hier vorliegt, ist voller bevormundender Paragraphen und voller Vorschriften, wie denn die Leute hier zu leben haben. Die grüne Fraktion möchte ein Gesetz, das Eingewanderte so behandelt, wie wir gerne behandelt würden. Diese Vorlage entspricht dem in weiten Teilen nicht. Deshalb wollen wir die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Wir denken, dass es endlich an der Zeit wäre, offiziell dazu zu stehen, dass wir ein Einwanderungsland sind, und aufzuhören, die Eingewanderten nach erster, zweiter oder dritter Ausländergeneration durchzunummerieren. Man könnte sich da an einem Einwanderungsland wie Australien ein Beispiel nehmen. Die sagen: Australier der ersten, zweiten und dritten Generation. Das wäre ein Paradigmenwechsel, ein Blickwechsel, ein anderer Fokus auf die Frage, der aber viel, viel mehr als nur eine verbale Änderung bedeuten würde.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag auf Rückweisung zu folgen.

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