Ausländergesetz

Debatte zum Ausländergesetz

Jetzt kommen wir zum ganz harten Kern dieses Gesetzes. Der Artikel 23 ist jener, der bei den Migrantenorganisationen, in den gewerkschaftlichen und kirchlichen Milieus am meisten Widerspruch hervorgerufen hat und der absolut abgelehnt wird. Wenn ich die ganze Debatte, die wir bis jetzt geführt habe, rekapituliere, zeigt mir das auch, wie untauglich dieser Artikel ist. Er will nämlich die Zulassung von ausserhalb der EU kommenden Personen regeln - darum geht es. Denn für EU-Angehörige regelt das Freizügigkeitsabkommen, dass sie kommen können, ohne diese Bedingungen zu erfüllen. Wir sprechen jetzt also von Leuten, die von ausserhalb des EU-Raumes kommen; wir sprechen davon, was für Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um zum schweizerischen Arbeitsmarkt zugelassen zu werden. Ich denke an die ganze Debatte von heute Morgen im Zusammenhang mit dem Antrag Lalive d'Epinay. Es ging um Kader, Spezialisten - ich habe noch die Worte von Herrn Bundesrat Blocher im Ohr -, und darum, wie schwierig es sei, Spezialisten zu definieren; dass dann alle zu Spezialisten würden, sobald man jemanden irgendwie wolle. Ich habe jetzt von Herrn Schibli gehört, dass er befürchtet, dass Branchen mit Bedarf an unqualifizierten Arbeitskräften - ich nehme an, er denkt an die Landwirtschaft - keine Leute haben werden. Ich denke an Herrn Weyeneth, der nach mir begründen wird, warum er Hilfskräfte von ausserhalb der EU will. Also: Diese ganze Diskussion zeigt doch, wie untauglich Artikel 23 Absatz 1, so, wie er da steht, ist. Es heisst, Arbeitsbewilligungen für von ausserhalb der EU kommende Leute könnten "nur an Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte erteilt werden".

Ich mache Ihnen einen viel einfacheren Vorschlag, weil ich weiss, dass wir für Arbeitssegmente des schweizerischen Arbeitsmarktes, in denen nicht so hohe Ansprüche gestellt werden, auch nicht so gut qualifizierte Leute brauchen. Sie haben das jetzt gehört. Das sind Bereiche, in denen heute auch "sans-papiers" tätig sind, Leute von ausserhalb der EU. Wir brauchen also ganz offensichtlich solche Leute. Ich mache Ihnen jetzt einen Vorschlag, der das Problem viel einfacher löst als dieser untaugliche Vorschlag: Ich sage, es können jene Leute für eine Erwerbstätigkeit in die Schweiz kommen, die über die Zusicherung für einen Arbeitsplatz verfügen. Damit hören all diese Fragen - wer ist qualifiziert, wer ist nicht qualifiziert, wer ist ein Spezialist, wer ist keine Spezialistin? - auf. All diese unseligen Kriterien, von denen wir in der heutigen Debatte gehört haben, sind untauglich, unpraktikabel und widersprechen offensichtlich den realen Interessen verschiedenster Branchen in der Schweiz. Mein Antrag ist simpel, vernünftig und richtet sich nach den Bedürfnissen, auch in Bezug auf das, was wir in der schweizerischen Wirtschaft brauchen.

Deshalb schlage ich Ihnen diesen Artikel als Alternative zum Entwurf der Kommission vor. Wir erledigen damit viele Fliegen auf einen Schlag.


Die Reihen lichten sich, auch ich ziehe meinen Antrag zurück - die Reihen der Anträge lichten sich, nicht die der Leute im Saal, die sind schon gelichtet. Mein Antrag hatte die gleiche Konzeption wie jener der Minderheit I (Garbani). Beim Absatz 2 wäre ich sowieso mit Frau Garbani einverstanden. Sie geht vom Konzept aus, dass vom Arbeitgeber ausgehend Bewilligungen erteilt werden. Sie schlägt ja auch eine Titeländerung vor: "Voraussetzungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften". Sinngemäss sind unsere beiden Anträge identisch. Deshalb ziehe ich meinen Minderheitsantrag zurück, weil sie sich in der Abstimmung gegenüber gestanden wären. Das macht keinen Sinn.

Dann bin ich Herrn Weyeneth noch eine Antwort wegen der Arbeitslosen schuldig. Sie wissen, dass wir Grünen ein Konzept haben, das kein duales System will, sondern will, dass alle Leute, wenn sie einmal zugelassen sind, auf dem Arbeitsmarkt gleich behandelt werden. Das heisst, dass ab 2007 EU-Bürgerinnen und -Bürger auf dem Arbeitsmarkt Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt sind. Dies mit der Bedingung, dass man, nachdem man zwölf Monate ununterbrochen gearbeitet und Arbeitslosenbeiträge bezahlt hat, auch Anspruch auf Arbeitslosenleistungen hat. Das ist unser Konzept: keine unterschiedliche Behandlung von EU-Bürgern und -Bürgerinnen und solchen von ausserhalb der EU.


Grundsätzlich wollen die Grünen diese Übergangsbestimmung überhaupt nicht - damit das klar ist. Es war eine Wahl zwischen Pest und Cholera: Will man für die neuen Staaten der EU ein Saisonnierstatut? Wir wollen selbstverständlich möglichst bald das Freizügigkeitsabkommen, damit sie gleiche Rechte haben wie die anderen Mitglieder der EU. Die Minderheit Beck wollte mindestens, dass man diese Saisonnierbewilligungen nicht für sechs, sondern lediglich für vier Monate erteilt, damit nicht langen Aufenthalten ohne gute Rechtsstellung Tür und Tor geöffnet wird. Entscheidend ist bei diesem Status ja, dass keine Familiennachzüge möglich sind. Wenn schon keine Familiennachzüge möglich sind - anders als für jene Personen, die dem Freizügigkeitsabkommen unterstellt sind -, dann sollen diese Fristen möglichst kurz sein.

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