Asylgesetz. Teilrevision

Teilrevision Asylgesetz

Zuerst möchte ich meinem Befremden darüber Ausdruck geben, dass die beiden Kommissionssprecher kaum erwähnt haben, was all die Leute, die uns angeschrieben haben, kritisiert haben. Es genügt natürlich nicht, einfach aufzuzählen, wer uns alles geschrieben hat, ohne ein Wort darüber zu verlieren, wie scharf die Kritik an dem war, was der Ständerat beschlossen hat und was die nationalrätliche SPK auch beschlossen hat. Ich protestiere also gegen diese Art der Berichterstattung.

Nun habe ich zwei Fragen an Sie, Herr Perrin:

  1. Wie kommen Sie dazu zu sagen, es habe eine Vernehmlassung stattgefunden, bei der die Parteien angeschrieben worden seien? Das stimmt nicht, die Parteien sind nicht angeschrieben worden; sie mussten sich selber in dieses sogenannte Konsultationsverfahren einschalten. Wie kommen Sie dazu, das zu behaupten?
  2. Sie sagen, die Kantone hätten mehrheitlich für diese Verschärfungen votiert. Bestehen die Kantone denn nur aus der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz? In unseren Papieren, die wir zur Vorbereitung auf heute erhalten haben, ist ein Schreiben der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren, die zur Allianz derer gehören, die gegen diese Verschärfungen sind. Sind diese also nicht Vertreter der Kantone? Und haben Sie je eine schriftliche Zusammenstellung darüber gesehen, wer was aus den Kantonen zurückgemeldet hat?

 




Ich muss doch noch schnell auf die Chronologie der Ereignisse verweisen, wo wir heute im Prozess der Beratung stecken. Im Mai 2004 stimmte dieser Rat einer restriktiven Vorlage zu - restriktiver als das bestehende Gesetz -; der einzige positive Punkt, dem wir zustimmen konnten, war die damals eingefügte humanitäre Aufnahme. Im Sommer darauf führte Bundesrat Blocher eben diese sogenannte Konsultation bei den Kantonen im Schnellverfahren durch, ohne die Parteien einzubeziehen und ausgerechnet während den Sommerferien! Ich weiss aus dem Kanton Luzern, dass das unter diesen Umständen nicht seriös gemacht werden konnte. Aufgrund dieser Konsultation verschärfte dann der Ständerat, mit den Anträgen von Herrn Blocher konfrontiert, die Vorlage. Dabei halfen - das muss man sagen, und da spreche ich vor allem die bürgerlichen Parteien an - die Ständeräte der CVP und der FDP tüchtig mit, Herrn Blocher im Ständerat rechts zu überholen.

Als dann das Geschäft zu uns zurückkam, lautete in der Kommission die Hauptargumentationsschiene von Herrn Blocher, dass die Kantone all diese Verschärfungen wollen. Ich habe vorhin in meiner Fragestellung gesagt, dass zumindest die Sozialdirektoren nicht einverstanden sind. Sie gehören zur Koalition der humanitären Schweiz, die gegen diese Verschärfungen ist, wie sie der Ständerat beschlossen hat. Und auch bei den Justiz- und Polizeidirektoren ist die Meinung nicht so einhellig, dass all diese Verschärfungen gutzuheissen sind; darüber wird dann mein Kollege Jo Lang noch etwas sagen. Wir haben aber über das, was die Kantone wirklich zurückgemeldet haben, bis heute keine schriftliche Auswertung erhalten. Ich weiss nicht, worauf das basiert, was Herr Blocher jeweils in der Kommission gesagt hat. Wir haben keine Zusatzbotschaft erhalten. Die alte Botschaft, die wir einmal erhalten haben und aufgrund derer wir eigentlich legiferieren, können wir als Makulatur betrachten. Da steht nämlich zum Beispiel drin, dass die Mehrheit der Kantone die humanitäre Aufnahme will. Jetzt sagt uns Herr Blocher, die Kantone wollten die humanitäre Aufnahme nicht - ja, was soll jetzt noch gelten?

Wir sind auch misstrauisch geworden, weil uns eben die Fürsorgedirektoren etwas anderes sagen und weil es unter den Kantonen offensichtlich Unterschiede gibt. Es wäre doch nichts als fair, wenn man sagen würde, wie viele und welche Kantone für oder eben gegen welche Verschärfung sind. Das gehört in eine Botschaft.
Ich habe mir die Mühe gemacht, die Fahne, die Sie auf dem Tisch haben, überall dort zu markieren, wo der Bundesrat während des Verfahrens zwischen den Räten neue Anträge eingefügt hat. Schauen Sie einmal diese Fahne an! Alle diese Markierungen, die gelben und die orangen, bedeuten, dass der Bundesrat auf allen diesen Seiten während des Verfahrens zwischen unserem Rat und dem Ständerat neue Verschärfungen eingefügt hat. Das hat es doch noch nie gegeben! Ich bin ja keine Anfängerin mehr in diesem Haus.

Die Grünen haben ans Büro geschrieben und gegen diese Art des Vorgehens protestiert, und das hat immerhin die Präsidenten der Büros veranlasst, den Bundesrat zu rüffeln. Ich sage, was bei dieser Aussprache gesagt wurde: Beide Ratspräsidenten stellen fest, "dass das vom Bundesrat bei der Revision des Asylgesetzes gewählte Vorgehen, auch wenn es formell korrekt ist, ein Einzelfall bleiben muss. Es darf im Zweikammersystem nicht vorkommen, dass die Rechte eines Rates geschmälert werden. Zudem sollten sowohl die Fraktionen als auch die Ratsmitglieder, die nicht der vorberatenden Kommission angehören" - also die Mehrheit von Ihnen - "über die notwendigen Erläuterungen verfügen, um in wichtigen politischen Fragen zu entscheiden. Künftig sind Anträge des Bundesrates, die während der parlamentarischen Beratung eingereicht werden, in einer Zusatzbotschaft zu erläutern."

Ich gehe davon aus, dass auch Sie sich Ihre Rechte nicht so schmälern lassen und sich auch nicht auf die Zukunft vertrösten lassen wollen, sondern dass Sie heute schon damit einverstanden sind, dass wir zuerst einmal eine Zusatzbotschaft erhalten, denn eine so massive Änderung eines Gesetzes während der Beratung zwischen den beiden Räten haben Sie alle wahrscheinlich auch noch nie erlebt.
Warum sollen wir das jetzt so schnell durchdrücken? Herr Ruey hat aufgezeigt, wie problematisch die Vorlage ist; wie Menschenrechtsfachleute uns warnen; wie Leute uns warnen, die etwas vom Verfassungsrecht verstehen. Und wir drücken das alles schnell durch! Ich habe eine Vermutung: Es ist der CVP und der FDP jetzt einfach verleidet, immer über Asylpolitik reden zu müssen und das Thema der SVP zu überlassen. Aber der Preis, den wir dafür bezahlen, ist sehr hoch.

Wir haben viele Dokumente erhalten, von Kirchen, von Rechtsprofessoren, von Menschenrechtsorganisationen; der Schweizerische Städteverband und die Sozialdirektorenkonferenz haben uns geschrieben. Ja, nehmen Sie diese Leute doch ernst, die sagen, dass wir das nicht tun sollen! Das sind Leute, die sehr viel von der Materie verstehen, auch vom Vollzug, auch von der Praxis und von Menschenrechten. Es ist an uns, doch auch auf diese Leute zu hören. Das ist in der Kommission nicht passiert.

Wir müssen die ganze Frage viel, viel seriöser prüfen. Es geht hier um fundamentale Rechte, und deshalb lohnt es sich, noch einmal eine Runde einzuschalten - zumal in der Schweiz kein Notstand besteht.


Können Sie zuhanden des Publikums sagen, Herr Fehr, wie viele Experten die Staatspolitische Kommission in dieser zweiten Runde angehört hat? Dies ist noch interessant zu hören.


Herr Bundesrat, Sie haben jetzt eigentlich in Ihrer ganzen Argumentation gegen die humanitäre Aufnahme Stimmung gemacht, obwohl der Bundesrat immer noch hinter diesem Konzept steht. Sie haben suggestiv die Formulierung "vom ersten Tag an die Familie nachziehen" mehrmals wiederholt. Haben Sie auch schon gehört, dass das Zusammenleben mit der Familie stabilisierend wirken kann, gerade für Leute in schwierigen Situationen, für Leute, die traumatisiert sind, weil sie aus bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen kommen? Um solche Leute geht es, welche die vorläufige oder humanitäre Aufnahme bekämen! Ist Ihnen bewusst, dass das Zusammenleben mit der Familie für die Traumabearbeitung und Traumaverarbeitung von Vorteil ist? Wieso machen Sie so Stimmung gegen das Zusammenleben dieser Menschen mit ihren eigenen Familien?




Artikel 32 ist eine Pièce de Résistance, ein ganz wichtiger Artikel in dieser Revision. Der Ständerat hat auf Antrag des Bundesrates eine Verschärfung eingeführt, die in der ursprünglichen Version und im geltenden Recht so nicht existiert. Es geht darum, dass nur noch ins Asylverfahren aufgenommen wird, wer Reise- oder Identitätspapiere besitzt; es werden also keine anderen Dokumente anerkannt, welche die Identität dokumentieren, wie das im geltenden Recht der Fall ist. Das ist eine ausserordentlich problematische Änderung. Die Kommissionsmehrheit ist dem gefolgt und will den Nichteintretensgrund der Papierlosigkeit verschärfen. Es soll also nicht mehr auf Gesuche eingetreten werden, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist, und zwar einer sehr kurzen Frist von 48 Stunden, gültige Reisepapiere vorgewiesen werden.

Im neuen Wortlaut kann diese Bestimmung zur Verletzung der Flüchtlingskonvention führen. Die Verschärfung geht nämlich von der Annahme aus, dass nur ein echter Flüchtling sein kann, wer mit gültigen Identitäts- oder Reisepapieren einreist. Diese Annahme widerspricht jeglicher historischen und aktuellen Erfahrung. Sie schafft eine Hürde, welche auch Flüchtlinge gemäss Asylgesetz treffen und von der Asylgewährung ausschliessen kann.

Der Bundesrat war sich der Problematik bewusst, als er 1995 die Bestimmung über die Papierlosigkeit ins heutige Gesetz einführte. Auch die SPK des Ständerates hatte sich damals aus diesem Grund für eine weite Auslegung des Verfolgungsbegriffes eingesetzt. In der Lehre sowie bei Praktikerinnen und Praktikern ist man sich einig, dass es gerade ein Anzeichen mangelnder Furcht vor Verfolgung ist, wenn Flüchtlinge zur Beschaffung von Reisepapieren Kontakt mit ihren Behörden aufnehmen. Man wirft ihnen dann quasi vor, sie seien gar keine echten Flüchtlinge, weil sie mit ihren Behörden im Heimatland, vor denen sie ja fliehen, kooperieren. Jetzt stellt man die ganze Argumentation auf den Kopf.

Die Änderungen widersprechen auch völlig der Systematik des Nichteintretensverfahrens. Es ist doch absurd, wenn Asylsuchende bereits im Rahmen der Nichteintretensprüfung ihre Flüchtlingseigenschaft vollständig nachweisen müssen. Das ist doch Sinn und Zweck des Verfahrens.

Ich zitiere jetzt aus dem Gutachten von Professor Kälin: das ist ja nicht irgendein Nobody. Man muss wissen, Professor Kälin ist der Delegierte des schweizerischen Bundesrates in der Uno-Menschenrechtskommission. Dass der Bundesrat genau diese Person in dieses Gremium delegiert, heisst doch, dass er Professor Kälin höchste Kompetenz zuerkennt. Ich zitiere jetzt, was Professor Kälin zu diesem Artikel 32 schreibt. Er sagt, aus rechtlicher Sicht hochproblematisch oder klar verfassungs- oder völkerrechtswidrig seien folgende Abschnitte, ich zitiere den ersten: Nichteintreten bei Nichtabgabe von Identitäts- und Reisepapieren. "Die Regelung, dass auf Gesuche von Personen, die keine Reise- oder Identitätspapiere besitzen und dafür keine entschuldbaren Gründe haben, nicht eingetreten wird, schafft eine Vermutung, dass nicht Flüchtling ist, wer keine Papiere besitzt. Diese Vermutung kann zwar widerlegt werden, dies muss aber mit einem vollen Nachweis der Flüchtlingseigenschaft während der Anhörung gemäss Artikel 29 AsylG geschehen. Damit werden im Effekt Personen, die Flüchtlinge sind, dies aber nicht schon bei der Anhörung nachweisen können, in Verletzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vom Genuss der Garantien der Flüchtlingskonvention inklusive Artikel 33 ausgeschlossen. Zudem kommt in diesen Fällen ein Verfahren zur Anwendung, welches nicht die Qualität aufweist, die nötig ist, um sicherstellen zu können, dass die Schweiz die menschenrechtlichen Refoulement-Verbote einhält." Das ist eine klare Aussage, dass wir das hier nicht tun dürfen, wenn wir das Völkerrecht und die Flüchtlingskonvention nicht verletzen wollen.

Ich zitiere auch noch aus einem Schreiben, das uns die Stiftung Terre des hommes geschickt hat. Sie warnt uns davor, die Kinderrechtskonvention zu verletzten: "Gerade Kinder und Jugendliche aus krisengeschüttelten Staaten verfügen prinzipiell über keine ihre Identität ausweisenden Dokumente, und wenn solche tatsächlich bestehen, dann müssen die Papiere in den meisten Fällen einem Schlepper übergeben werden. Minderjährigen fällt es aufgrund ihres Alters sowie allfälliger Traumatisierung zudem besonders schwer, das Fehlen von Papieren glaubhaft zu entschuldigen."

Ich glaube, das sind gute Kronzeugen dafür, dass wir diese Verschärfung auf keinen Fall einführen dürfen.


Herr Bundesrat, ich bin jetzt schon lange in dieser Kommission und habe einige Asylgesetzrevisionen mitgemacht. Immer hat man uns gesagt, die Mehrheit der anerkannten Flüchtlinge habe keine gültigen Reisepapiere besessen. Jetzt kommen Sie und behaupten das Gegenteil: 80 Prozent hätten gültige Papiere. Seit wann gilt diese Umkehr der Statistik?




Ich möchte eine Erklärung abgeben: Ich habe vorhin Herrn Blocher gefragt, seit wann die Aussage Gültigkeit habe, dass 70 bis 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge Papiere gehabt hätten. Ich habe mich erkundigt: Es gab ein Schreiben des Amtes für Migration an die Flüchtlingshilfe. Da wird präzisiert, dass diese Zahlen für die Jahre 2004/05 gelten und nicht für vorher, und es wurden alle Identitätspapiere mitgezählt; nicht so, wie wir es jetzt machen. Wir schränken jetzt auf Reisepapiere und Pässe ein. Damals wurden auch Führerausweise gezählt. Das ist die eine Relativierung der Aussage. Die andere Relativierung ist, dass diese Papiere nicht in der Frist von 48 Stunden beschafft werden mussten, sondern irgendeinmal während des Verfahrens.

Was uns da heute gesagt worden ist, ist also schon sehr zu relativieren. Ich bitte Sie einfach, präzise zu sein.

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