Nicht entmutigen lassen!

| 20 Jahre BAFFAM

Die Folgen der Abstimmung vom 24. September auf Migrantinnen in der Schweiz

Das Abstimmungsergebnis vom 24. September lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: zwei Drittel der Stimmenden haben den Verschärfungen im Asyl- und Ausländergesetz zugestimmt, trotz gegenteiliger Empfehlungen einer breiten Koalition aus Kirchlichen und NGO-Kreisen, zu der auch der cfd und BAFFAM gehören. Verloren haben die, die gegen die verschärften Gesetze ihre Stimme abgegeben haben, verloren haben aber in viel grösserem Ausmass die, die von diesen neuen Gesetzen direkt betroffen sein werden, MigrantInnen, Asylsuchende, Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere.

Warum das Referendum trotzdem richtig war

Nach dieser Abstimmungsliederlage wurde die Frage aufgeworfen, ob eine so deutliche Zustimmung zu den Verschärfungen nicht kontraproduktiv gewesen sei und ob es nicht die generischen politischen Kräfte legitimieren würde, auf Grund dieses deutlichen Ergebnisses in Zukunft noch härter durchzugreifen. Dieser Effekt ist nicht von der Hand zu weisen. Ich erinnere mich, dass diese Frage auch jedes Mal gestellt wurde, wenn eine Verschärfung des Asylgesetzes zur Debatte stand. Und das war seit 1987 das sechste Mal der Fall.

Aber stellen wir uns einmal vor, es hätte keinen Widerstand gegeben! Stellen wir uns vor, diese Verschärfungen wären stillschweigend einfach auf den 1.1. 2007 in Kraft getreten, ohne dass eine öffentliche Debatte darüber stattgefunden hätte? Erst das Referendum hat ermöglicht, dass sich der Widerstand organisiert hat, dass Leute aufgerüttelt worden sind und dass aufgezeigt werden konnte, was denn wirklich in den neuen Gesetzen steht. Deswegen war das Referendum richtig und nötig und ein kleiner Trost bleibt übrig: obwohl seit einem Jahrzehnt systematisch die Missbrauchsdebatte der durch die politische Rechte „bewirtschaftet“ wird, stimmten wesentlich mehr Personen gegen die Verschärfungen als im Jahr 1987 oder als beim letzten Mal im Jahr 1999. Von 1999 bis 2006 steig der Anteil der Neinstimmen von 600 000 auf über 750 000 und weil auch die Jastimmen von 1.4 Mio auf 1.6 Mio stiegen, das heisst weil insgesamt mehr Leute an die Urne gingen, ist der prozentuale Anteil der Neinstimmen nur 3%. Über die ganze Zeit gesehen, heisst das, dass der Anteil der GegnerInnen von Verschärfungen konstant rund bei einem Drittel liegt und das ist nach der Propagandawalze gegen alles „Fremde“ doch noch ein tröstlicher Gedanke. Aber vielleicht denken Sie jetzt, ich sei auch gar schnell zufrieden! Es sei doch eigentlich eine Bankrotterklärung für eine Gesellschaft, wenn nur ein Drittel der Stimmenden sich gegen eine solche Entwicklung wehre. Da haben Sie natürlich recht, ich bin ja keineswegs zufrieden, versuche aber auch, mich nicht gänzlich ermutigen zu lassen und habe nach 14 Jahren im Parlament den Rechtsrutsch so hautnah erlebt, dass ich wirklich froh bin, dass es nicht noch schlechter herausgekommen ist. Ich will mich nicht einfach durch das, was am 24. September geschehen ist, entpowern lassen, denn das was uns in Zukunft bevorsteht, wird viel und energischen Widerstand brauchen!

Was steht uns in der nächsten Zeit bevor?

Ein verschärfter Diskurs im Wahljahr
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die systematische Konstruktion von Fremdbildern, – wir und die andern – und von Feindbildern – alle Asylanten sind Missbraucher – eine erfolgreiche Strategie zum Gewinnen von Wahlen ist. Deshalb müssen wir auch in Zukunft mit einem stark fremdenfeindlichen Diskurs rechnen. Da nächstes Jahr Eidgenössische Wahlen sind, wird das in einem noch erhöhten Mass zu erwarten sein, zumal die grösste und rechteste Partei bereits angekündigt hat, dass sie nebst der Abschaffung der Antirassismus-Strafnorm und der Eidg. Kommission gegen Rassismus EKR (und der Gleichstellungsbüros) fordern wird, den Minarettstreit anheizen will und weitere Verschärfungen im Ausländerrecht fordern will wie die sofortige Ausschaffung straffälliger Ausländer und den Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Straffällige, sowie das Verbot der Einbürgerung von Menschen, die eine soziale Unterstützung wie eine IV-Rente, eine Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe brauchen. Ein rauer Wind wird uns da entgegenschlagen! All jene werden mit Lügen gestraft, die geglaubt haben, in dem sie der SVP mit einem Anbiederungskurs entgegenkämen und deren scharfen Forderungen bei der Revision des Asyl- und Ausländergesetz unterstützten, würde diese Ruhe dann geben und vom «Ausländerthema» ablassen. Das Gegenteil ist der Fall, es hat ihr den Rücken gestärkt und sie wird ihr erfolgreiches Wähler-Rekrutierungsfeld nicht aufgeben, wie die erwähnten neuen Forderungen beweisen.

Eine Perpetuierung des Feinbildes «Muslime»
Lassen Sie mich da kurz auf eine Stellungnahme der EKR Bezug nehmen, die anfangs September veröffentlicht wurde und die sich mir der Beziehung der Mehrheitsgesellschaft zur muslimischen Minderheit in unserem Land beschäftigt. Die Kommission stellt darin fest, dass in der öffentlichen Debatte die Tendenz besteht, Muslime kollektiv für das Weltgeschehen verantwortlich zu machen. Sie stellt ebenfalls fest, dass Diskriminierungen im täglichen Leben der Muslime in den Bereichen Arbeiten, Wohnen, Einbürgerungsverfahren und bei Baugesuchen und Bestattungsverfahren stattfinden und dass die Zugehörigkeit zum Islam oft als Ausschlusskriterium gebraucht, respektive missbraucht wird.

Rund 340'000 Muslime und Musliminnen aus über 100 Ländern leben heute in der Schweiz. Sie sind Angehörige verschiedener Ausrichtungen des Islam. Nahezu 12% sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Gemäss einer Studie der Eidg. Ausländerkommission (EKA) praktizieren 10–15% die Religion, während diese besonders für die junge Generation eher eine Familientradition darstellt.

Mit Blick auf die Weltpolitik sind die MuslimInnen in den letzten Jahren die neuen Sündenböcke der öffentlichen Debatte in der Schweiz geworden. Hier lebende Menschen werden oft kollektiv verunglimpft und in eine Art Sippenhaft für weit entfernte Ereignisse genommen. Es ist deshalb wichtig zu erkennen, dass der Diskurs über Muslime von Stereotypen und Vorurteilen geprägt ist, die zwar bereits vor dem Krieg in Südosteuropa und den Attentaten vom 11. September 2001 existiert haben, durch diese Ereignisse aber noch verstärkt worden sind und durch jedes Verbrechen, das unter Missbrauch des Namens Islam geschieht, weiter Nahrung bekommt.

Das führte in letzter Zeit zu unglaublichen Tabubrüchen, in der Politik wir auch in gewissen Medien. Der Kolumnist des Sonntagsblicks, Frank. A. Meyer, der schon vor Jahren mit dem Titel «Der Schoss, aus dem das Ungeheurer kroch», Stimmung gegen den Islam gemacht hat, verstieg sich im Sonntagsblick vom 24. September diesen Jahres zur Aussage: «Der Islam ist unser Gegen, der Islamismus unser Feind.»

Die Folgen dieses Diskurses bekommen Muslime und Musliminnen in unserer Gesellschaft hautnah zu spüren. An einer vom cfd veranstalteten Diskussionsreihe schilderten uns junge Musliminnen der zweiten Generation, wie sie durch diesen Diskurs in der Mehrheitsbevölkerung unter Rechtfertigungsdruck geraten, wie sie verunglimpft und angegriffen werden, wie sie sich distanzieren müssen, weil ihre Religionszugehörigkeit sie in die Nähe von Gewalt und Terror rückt. Sie waren richtig erleichtert, einmal vor einem Schweizerischen Publikum über diese für sie bedrohliche Entwicklung differenziert reden zu können.

Sie schilderten auch, dass es neu für sie sei, sich wegen ihrer Zugehörigkeit zum Islam dauernd erklären zu müssen und dass das zur Folge habe, dass sie sich zwangsläufig viel mehr mit ihrer Religion identifizieren müssten, als das früher der Fall gewesen sei. Mir kam dabei der Gedanke, dass gerade dieser Ausschluss, dieses «Versorgtwerden» in der Schublade «Islam= Gewalt» junge Leute, ich denke da eher an junge Männer, möglicherweise auch radikalisieren kann, dass sie am Schluss dann tatsächlich dort sind, wohin sie das falsche Cliché schon lange hingestellt hat: in die gewalttätige Ecke.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Was Beim Islamdiskurs auch augenfällig ist, dass Themen wie Zwangsehe, geschlechtsspezifische Verfolgung oder Gewalt gegen Frauen gegen den Islam generell instrumentalisiert, während gleichzeitig Menschen- und Frauenrechte abgebaut werden, und dass sich ausgerechnet jene politischen Kreise, die Gleichstellungsmassnahmen seit Jahren konsequent bekämpfen, plötzlich angeblich Sorgen um die Rechte der Migrantinnen machen.

Der Angriff auf die Rassismusstrafnorm und die EKR
Das angebliche Bauchweh unseres Justizministers wegen der Antirassismusstrafnorm wurde nicht zufällig in Ankara thematisiert, es war der gezielte und medial hervorragend erfolgreiche erste Angriff Blochers auf diesen Gesetzesparagraph, denn – entschuldigen Sie dieses militärische Vokabular, aber mir kommt kein treffenderes Bild in den Sinn – diese «Bastion muss sturmreif geschossen werden». In schöner Regelmässigkeit wurden in den letzten Jahren fast in jeder Session Vorstösse von der SVP zur Abschaffung oder Verwässerung dieses Paragraphen 261 bis des Strafgesetzbuches eingereicht.

Art. 261bis 1
Rassendiskriminierung
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,
wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Diese Vorstösse waren bisher alle erfolglos und sind jetzt seit Mitte Oktober im offiziellen Programm der SVP für das Wahljahr 2007. Gut orchestrierte Aktion des SVP-Bundesrates mit seiner Partei, denn so polemisch und öffentlichkeitswirksam wie er den Angriff auf diese Strafnorm initiiert hat, ist kampagnentechnisch von höchstem Niveau. Und dass eine Partei, die mit Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ihren Zulauf organisiert, keine Freude an einer Strafnorm haben kann, die ihre Kreise stört, ist logisch. Als Vizepräsidentin der Eidg. Kommission gegen Rassismus bin ich natürlich auch besorgt, dass diese «Festung auch geschleift werden soll», auch da sind die Angriffe systematisch und wiederholt und es entsteht in der Öffentlichkeit das fatale Bild, es handle sich in der Auseinadersetzung zwischen Georg Kreis, dem Präsidenten der EKR und Blocher um eine persönliche Fehde statt um die Auseinandersetzung um ein ernsthaftes politisches Thema.

Das zunehmende Fehlen jede Empathie
Nach der systematischen Verunglimpfung aller Flüchtlinge als Missbraucher und «Scheinasylanten» ist ebenfalls zu erwarten, dass in weiten Kreisen der Bevölkerung kaum mehr Empathie für das Schicksal für Flüchtlinge von heute vorhanden ist. Zudem verschwinden Flüchtlinge immer mehr aus dem Blickfeld. Ihre Zahl wird drastisch zurückgehen, weil sie kaum mehr ins Verfahren aufgenommen und in der Folge in eine Gemeinden kommen werden.

Das war auch schon anders. Ich erinnere mich noch gut daran, als die Ungarnflüchtlinge im Jahre 1956 in die Schweiz kamen, eine echte Sympathiewelle durch die Bevölkerung ging und die Schweiz alle schnell und unbürokratisch aufgenommen ha. Es wurde kein Unterschied zwischen politischer und wirtschaftlicher Fluchtgründen gemacht, die Tatsache, dass sie vor dem Kommunismus flohen, genügte, um die Bevölkerung positiv zu stimmen. Die Bilder der russischen Panzer, die in Budapest gegen die Widerstand leistenden Ungarinnen und Ungarn weckten eine ungleich grössere Sympathie für die Flüchtenden als die Bilder der halb verhungerten und verzweifelten Menschen, die heute auf waghalsigen Überfahrten über das Mittelmeer ihr Leben riskieren oder die Bilder der Toten, die an die Küsten Italiens oder Spaniens gespült werden. Die permanente Verunglimpfung heutiger Flüchtlinge als unechte, als Scheinasylanten verstellt den Leuten den Blick auf die Not, die hinter solchen Fluchtgeschichten steht und ist mitverantwortlich für das Fehlen jeder Empathie, das sich einfühlen können in das Schicksal anderer Menschen.

Die Folgen auf andere am Rand der Gesellschaft
Das wird Folgen haben auf die Gesellschaft als ganzes. Es wird vermehrt zu einer Ausgrenzung von Personen «am Rand» kommen, von Personen, die in irgendeiner Form auf Unterstützung angewiesen sind, sei es, weil sie krank, arbeitsunfähig, erwerbslos oder alt sind. Die «Scheininvaliden»-Debatte hat bereits ihre Früchte getragen. Die IV-Revision, die das Parlament in der Herbstsession verabschiedet hat, erhöht den Druck auf Menschen mit physischen und psychischen Schwierigkeiten und Behinderungen. Die Wirtschaft wird dabei nicht in die Pflicht zu nehmen, obwohl sie für deren Desintegration mitverantwortlich ist, weil nur noch Wettbewerb, Leistung und Profit zählen. Auch gegen diese Revision ist das Referendum ergriffen worden, ich hoffe, dass eine breite Koalition auch dieses Gesetz bekämpfen wird, die Parallelen sind unverkennbar.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, man könne eine jahrelange Ausgrenzungspolitik gegen eine Gruppe von Menschen – Migrantinnen und Migranten – machen, ohne dass das Auswirkungen auf andere Gruppen hat. Und plötzlich findet man sich selbst in einer solchen Gruppe wieder, weil erwerbslos, oder krank oder alt.

So unwahrscheinlich ist das nicht! Im Mai dieses Jahres wurde die erste nationale Sozialhilfestatistik publiziert und sie hat folgende Befunde ergeben:

  1. Die Schere zwischen arm und reich geht weiter auf.
  2. Die Migrationsbevölkerung ist besonders von Armut bedroht.
  3. Zwar haben AHV und BVG dazu geführt, dass kaum mehr alte Menschen mit Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Aber die alten Menschen sind auf zusätzliche Angebote wie Spitex, Wohnunterstützung, Langzeitpflege usw. angewiesen. Die Kosten dafür sind sehr hoch.
  4. Der Anteil der arbeitslosen, Stellen suchenden Menschen ist in den Städten grösser als anderswo.
  5. Die Sozialhilfequote ist bei den Kindern am höchsten und bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, also in der Lebensphase von der Schule ins Berufs- und Erwerbsleben, überdurchschnittlich hoch.
  6. Generell ist festzustellen, dass die Desintegrationsphänomene durch rasche Modernisierungsprozesse in unserer Gesellschaft zunehmen. Das erschwert es zunehmend, Mehrheiten für den sozialen Ausgleich zu finden.
  7. «Die wachsende Fremdenfeindlichkeit hat m.E. ihre hauptsächlichen Ursachen gar nicht in der Zahl der anwesenden Ausländer, sondern in Verelendungsängsten, Perspektivelosigkeit und in der Schwierigkeit, Modernisierungsprozesse zu verarbeiten.» (Georg Kreis)
  8. «Der moderne Rassismus entsteht als Antwort auf die Zumutung der Moderne.» (Andreas Wimmer)
  9. «Je grösser die Desintegrationsprobleme in der aufnehmenden Gesellschaft sind, desto grösser sind auch die Integrationsprobleme der Aufzunehmenden.» (W. Heitmeyer)
  10. «Die zunehmende Verlassenheit treibt die modernen Menschen so leicht in die totalitären Bewegungen.» (Hannah Arendt)

Die Kriminalisierung der Solidarischen
Was uns ebenfalls bevorsteht, ist die Kriminalisierung aller Solidarischen, denn mit dem neuen Artikel 116 des Ausländergesetzes wird es möglich, dass alle Menschen, welche AusländerInnen mit nicht geregeltem Aufenthaltsstatus Unterstützung und Schutz gewähren, mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Bussen bis zu 20 000 Franken bestraft werden können. Damit sind alle, die sich für Asylsuchende und Sans-Papiers engagieren, bedroht.

Einbürgerungsdebatte
Was uns ebenfalls bevorsteht, ist eine neue Einbürgergerungsdebatte, weil wieder eine Initiative der SVP dazu in der Pipeline ist.
Kurz die Vorgeschichte: Das Bundesgericht hat im Juli 2003 entschieden, dass auch bei Einbürgerungen das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot nicht verletzt werden dürfe.

Art. 8 Rechtsgleichheit

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
  3. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
  4. Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Es ging damals um den Fall in Emmen, als die Einbürgerungsgesuche praktisch aller GesuchsstellerInnen aus Balkanstaaten - im Gegensatz zu jenen aus Italien und Spanien - an der Urne abgelehnt worden waren. Der zweite Entscheid des Bundesgerichtes betraf das Verbot von Urnenabstimmungen bei Einbürgerungen, es argumentierte, dass eine Ablehnung gar nicht begründet werden könne und sich abgewiesene GesuchsstellerInnen deshalb nicht dagegen wehren könnten.

Früher galt in Lehre und Praxis mehrheitlich, dass die Einbürgerung ein politischer Akt sei, der keiner weiteren Begründung bedürfe und mangels eines Rechtsanspruchs auch nicht anfechtbar sei. Das Bundesgericht sah da anders und das provozierte heftige Reaktionen und die Lancierung einer Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" durch die SVP. Was steht da drin? Die Initiative beinhaltet in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgende Forderungen:

  • Die Gemeinden sollen autonom entscheiden können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf.
  • Ein erfolgter Einbürgerungsentscheid dieses zuständigen Organs soll endgültig sein, das heisst, nicht mehr durch eine weitere Instanz überprüft werden können.

Der Bundesrat hat am 25. Oktober entschieden, diese Initiative abzulehnen. Wird jedoch die Initiative gemäss den Zielen der Initianten so interpretiert, dass jegliche gerichtliche Überprüfung eines Einbürgerungsentscheids ausgeschlossen wird, ist sie mit dem Völkerrecht nicht vereinbar. Ein solcher Ausschluss stünde namentlich mit einzelnen Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, mit jenen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie jenen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Widerspruch. Weitere Schwierigkeiten entstünden im Falle der Annahme der Volksinitiative aber auch für die Kantone. Aktuell haben zahlreiche Kantone in ihren Bürgerrechtsregelungen einbürgerungswilligen Personen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Rechtsansprüche zuerkannt. Diese Erleichterungen könnten nach Annahme der Volksinitiative nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden. Allerdings hat er einer Parl. Initiative Pfisterer zugestimmt. Diese sieht vor, dass auch auf Gemeindeebene die rechtstaatlichen Vorgaben, namentlich die Begründungspflicht und die Rechtsweggarantie, bei ablehnenden Entscheiden sicherzustellen ist. Wie das gehen soll, wenn weiterhin die Gemeindeversammlungen einbürgern, bleibt mir schleierhaft.

Jetzt werden Sie sich vielleicht fragen, weshalb ich das Kapitel Einbürgerung hier so ausführlich erwähne, es habe dich nichts mit dem 24. September zu tun. Das ist richtig, aber indirekt hat es sehr viel damit zu tun, denn uns steht im nächsten oder übernächsten Jahr wieder einen heisse «Ausländer-Debatte» bevor. Und wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind alle diese Themen immer wieder Anlass zu Ausfälligkeiten und Tabubrüchen, die darauf abzielen, die eingewanderte Bevölkerung insgesamt zu verunglimpfen und damit ein emotionales Thema erfolgreich im Sinne des Wählerzuwachses zu «bewirtschaften».

Eine problematische Auslegung des Begriffs «Integration» Im neuen Ausländergesetz wird ein Integratiosnbegriff verwendet, der hellhörig machen sollte. Im Papier «Feministische Argumente» für das 2fache Nein haben wir geschrieben, dass die Integration mit einer Bevormundung von MigrantInnen in allen Lebensbereichen verwechselt werde.

Schauen wir uns doch einmal die verschiedenen Vorstellungen über Integration der Parteien an.

Sozialdemokratische Partei SP
«Integration» darf nicht mit «Assimilierung», d.h. Angleichung, verwechselt werden. Die Assimilierung ist eine ungesunde Utopie, wie das Scheitern des amerikanischen «Melting Pot» beweist. Diese oberflächliche Assimilierung hat oft eher dazu beigetragen, das Misstrauen gegenüber den MigrantInnen zu verstärken. Eine menschliche Integrationspraxis wäre viel nützlicher gewesen. Die Integration ist im Gegenteil ein Katalog gegenseitiger Massnahmen mit dem Ziel, dass sich die MigrantInnen in der Schweiz angenommen fühlen, und dass gleichzeitig die schweizerische Gesellschaft sich des kulturellen, wirtschaftlichen und menschlichen Reichtums bewusst wird, die die verschiedenen ausländischen Gemeinschaften der Schweiz bringen. Voraussetzung ist allerdings, dass die MigrantInnen überhaupt die Möglichkeit bekommen, die kulturellen Grundlagen der Schweiz kennen zu lernen. Nur so können bestimmte Grundwerte unseres Landes vermittelt werden, wie zum Beispiel die Gleichstellung von Frau und Mann und die Meinungs- und Glaubensfreiheit.

Schweizerische Volkspartei SVP
Wer eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, hat sich als Gast an unsere Gesetze zu halten. Recht und Ordnung sind konsequent durchzusetzen. Für extreme Gruppierungen und deren Aktivitäten ist in unserem Land kein Platz. Jeder Ausländer ist selber dafür verantwortlich, wie weit er sich integrieren will. Er muss aber die Folgen seines Handelns selber tragen und kann keine Sonderbehandlung erwarten. Wer zum Beispiel keine Landessprache spricht, muss selber um Übersetzung oder das Ausfüllen allfälliger Formulare besorgt sein, wenn dies nötig ist. Es ist nicht Aufgabe des Staates, hier einzugreifen. Die Einbürgerung ist der letzte Schritt auf dem Weg einer erfolgreichen Integration und muss immer beantragt werden. Über die Art des Verfahrens auf kommunaler Ebene entscheidet jede Gemeinde selber.

Freisinnig-demokratische Partei FDP
Wir fordern eine verstärkte Integration der dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer. Dem Erlernen einer Landessprache ist besonderes Gewicht beizumessen... Integrationsbereitschaft bei Ausländerinnen und Ausländern... Wo diese nicht vorhanden ist, ist die Rückwanderung anzustreben und entsprechende Unterstützung zu leisten... im Interesse der Integration ein Anreizsystem für den Familiennachzug. Kinder müssen möglichst früh in die Schweiz einreisen, der Familiennachzug ist innerhalb von 5 Jahren nach Entstehung des entsprechenden Anspruchs vorzunehmen.

Die Grünen
Integration ist ein gegenseitiger Prozess zwischen Einheimischen und MigrantInnen. Unter «Integration» verstehen wir eine gesamtgesellschaftliche Neuorientierung in einer sich rasch verändernden Welt. Doch MigrantInnen werden zunehmend als Problem wahrgenommen und zu Sündenböcken für gesellschaftliche Widersprüche gestempelt. MigrantInnen tragen in der Schweiz seit deren Bestehen als Bundesstaat wesentlich zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Schweiz und zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven bei. Diese Leistungen werden von den Einheimischen kaum anerkannt. Die aktuelle Diskussion konzentriert sich vielmehr auf die Defizite und die Verschiedenheit der Migrationsbevölkerung. Chancengleichheit und Mitbestimmungsrechte für alle in der Schweiz lebenden Personen sind die wichtigste Voraussetzung für einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und eine zukunftsorientierte Entwicklung. Die Grünen nehmen damit klar und eindeutig Stellung gegen jegliche Ausgrenzung und Diskriminierung, sei es bezüglich Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter oder Religion. Integration heisst Teilhaben am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben eines Landes. Sie geschieht in einem wechselseitigen Prozess und bedeutet deshalb nicht einseitige Anpassung (Assimilation).

Christlich-demokratische Partei CVP
Die Zugewanderten haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Sie haben ihre Integration aktiv mitzugestalten.

  • Wir richten die Ausländerpolitik auf das Prinzip «Holschuld» aus: Wer sich in unserem Land niederlässt, soll sich mit unserer Kultur vertraut machen - nicht umgekehrt.
  • Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Wir fordern von allen in die Schweiz Zugewanderten entschiedene Anstrengungen beim Spracherwerb: Wir erwarten, dass innert nützlicher Frist eine ortsübliche Landessprache verstanden wird. Die Sprachfortschritte sind für die Bewilligungserneuerung zu belegen. Wir verlangen, dass die Arbeitgeberschaft ihre ausländischen Angestellten beim Spracherwerb unterstützt.
  • Wir anerkennen die religiösen Bedürfnisse der Angehörigen aller Religionen und fordern Toleranz. Wer staatliche Institutionen (öffentliche Schulen, usw.) besucht, hat sich den Gepflogenheiten des Landes anzupassen.

Lassen wir Fachleute zu Wort kommen: «Integration bedeutet seitens der Aufnahmegesellschaft erst einmal, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Stellung der Migrantinnen und Migranten anzuerkennen, unter Berücksichtigung ihrer Identität, kultureller Eigenheiten und Lebensarten. Es ist dies ein Prozess, welcher nach der aktiven Teilnahme der Migrantinnen und Migranten an der schweizerischen Gesellschaft verlangt, dabei aber gleichzeitig das Fortbestehen von Eigenheiten akzeptiert. Es gilt der Grundsatz, dass durch die Vielfalt der Identitäten die gesamte Gesellschaft im Rahmen eines Kodex für das Zusammenleben eine ständige Bereicherung erfährt. Integration ist ein wechselseitiger Prozess; Ziel ist die chancengleiche Teilhabe von eingewanderten Menschen am wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben.» (Modulführer HSA Luzern zum Thema «Migration und Integration»)

Konsens unter Fachleuten
Sie sehen also, dass in der Politik absolut kein Konsens über die Integration besteht, und dass es eher einen Konsens auf der Ebene der Fachleute und der PraktikerInnen gibt. Die Tripartite Agglomerationskonfernz TAK hat im November 2004 eine eigene Publikation herausgegeben, die sich ausschliesslich mit rechtlichen Integrationshemmnissen befasst und einen Forderungskatalog an die Gesetzgeber aller Stufen richtet. Ich zitiere daraus: «Als integrationshemmend werden namentlich Regelungen verstanden, die chancengleichen Zugang zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ressourcen bzw. vor allem die bildungsmässige, beruflichen und soziale Eingliederung der AusländerInnen erschweren.»

Dazu ein konkretes Beispiel: Eine Studie zur Befindlichkeit ausländischer Jugendlicher aus Emmen, verfasst von Eva Mey und Miriam Rorato von der HSA Luzern kommt entgegen allen gängigen Vorurteilen zum Schluss, dass ausländische Jugendliche nicht einfach unter sich bleiben wollen. Vielmehr wünschen sie sich mehr Kontakte zu Jugendlichen anderer Herkunft und zu Schweizerinnen und Schweizern. Das sei gar nicht einfach, weil ein erschwerender Faktor die Erfahrungen von Diskriminierung und Ausgrenzung sei, von denen viele der interviewten Jugendlichen erzählten. Ganz klare Diskriminierung hätten manche Jugendliche bei der Lehrstellensuche erlebt, einige hätten es direkt ausprobiert und sich am Telefon mit einem Schweizer Namen gemeldet, worauf es hiess, sie sollen die Unterlagen schicken, die gleich Anfrage mit dem richtigen Namen habe schon am Telefon zu einer Absage geführt. Eine ähnliche Studie des Forums für Migrationsstudien Neuenburg ist schon vor längere Zeit zu einem gleichen Befund gekommen.

Das neue Ausländergesetz hat ein paar neue Regeln zur Integration festgelegt, die noch zu erproben sind, aber eine Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen: dass Integration zum Ausschlusskriterium verkommt, wenn der schwer messbare Grad der Integration zum Gradmesser von Bleiberechten und Einbürgerungschancen wird. Wie Sie gut voraussehne könnne, gibt es wegen der unscharfen Kontur des Begriffs und seiner unterschiedlichen Füllung je nach politischem Standort wohl kaum eine kohärente Anwendung des Integrationskapitels im neuen Ausländergesetz geben. Die Mehrheit der Parteien versteht darunter Anpassung, Assimilation.

Weiter zu erwartende Folgen der neuen Gesetze
Ich zitiere hier nochmals einige wichtige Punkte aus dem Papier «feministische Argument für das doppelte Nein»:

  • Die Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern werden zementiert und Frauen in ihren traditionellen Rollen als Opfer, Dienende und Abhängige gefangen bleiben.
  • Das Fehlen eines eigenen Aufenthaltrechtes, die Pflicht zum Zusammenwohnen sowie die Beschränkung der legalen Erwerbsmöglichkeiten auf das Sexgewerbe machen die Frauen weiterhin ausbeutbar.
  • Der Druck auf binationale Paare wird zunehmen, weil neu Zivilstandsbeamte sogar auch bei Drittpersonen Auskünfte über Heiratswillige einholen können.
  • Der Ausschluss aus der Sozialhilfe kann, je nach dem ob der Kanton zu den Hardlinern gehört oder nicht, alle abgewiesenen Asylsuchenden treffen, ohne Rücksicht darauf, ob sie sich in besonders prekären Situationen befinden.
  • Der fehlende Zugang zu einem rechtmässigen Zuwanderungsstatus von Personen aus Ländern ausserhalb der EU, aus dem 2. Kreis, wird diese auch in Zukunft in die Illegalität abdrängen und die Zahl der Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere, die so genannten Sanspapiers, erhöhen.
  • Je geringer die Chancen auf eine Integration und je grösser der soziale Ausschluss sind, desto grösser ist das Risiko, ein Auskommen im Sexgewerbe suchen zu müssen.

Das können wir tun!
Die politische Debatte in der Schweiz zeigt, dass die Demokratie oft nur als das Durchsetzen der Meinung der Mehrheit verstanden wird, dass wenig Bewusstsein für den Schutz der Minderheiten und für den Schutz der Grundrechte vorhanden ist. Dem muss mit einem Grundrechte-Diskurs Gegensteuer gegeben werden. Da können wir alle uns einmischen. Wir können uns ebenfalls kritisch dazu äussern, dass die Migration immer noch fast ausschliesslich als Bedrohung statt als normales Phänomen betrachtet wird. Und wenn die muslimische Bevölkerung als Wahlkampthema missbraucht werden sollte, wie das für die Nationalratswahlen 2007 angekündigt ist, dann müssen wir dem ein anderes Bild der Migrantinnen entgegenhalten.

Was wir ebenfalls tun könne, ist uns nicht entmutigen lassen, nicht aufgeben, wachsam bleiben, die Anwendung der neuen Gesetze beobachten, Widerstand leisten, Leuten trotz Strafandrohung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das ist doch nicht nichts! Aber tun müssen wir es!

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