Gegen die weitere Ausgrenzung von Asylsuchenden und MigrantInnen

| cfd-zeitung 1/06

Menschenrechte sind unteilbar

Das Parlament hat im Dezember 2005 ein revidiertes Asylgesetz und ein neues Ausländergesetz verabschiedet, die nicht in Kraft gesetzt werden dürfen. Der cfd unterstützt das Doppelreferendum gegen diese Gesetze und lädt Sie ein, sich am Widerstand gegen die weitere Ausgrenzung von Asylsuchenden und MigrantInnen zu beteiligen. Ein Unterschriftenbogen liegt dieser Zeitung bei.

Das revidierte Asylgesetz bringt eine ganze Kette von Verschärfungen. In der Summe führen sie dazu, dass verfolgte Menschen in der Schweiz faktisch kaum mehr Asyl erhalten können. Damit wird die Beteuerung der humanitären Tradition der Schweiz endgültig zur hohlen Phrase.

Grundrechte und völkerrechtliche Verpflichtungen werden verletzt

Bereits bei den Bestimmungen über den Zugang zum Verfahren wird im Asylgesetz ein eigentlicher Paradigmawechsel vollzogen: Es geht nicht mehr darum, ob jemand Fluchtgründe hat, um ins Asylverfahren aufgenommen zu werden, sondern ob er oder sie gültige Reisepapiere vorlegen kann. Damit laufen Verfolgte Gefahr, ihre Fluchtgründe gar nicht mehr in einem Verfahren darlegen zu können. Denn sie erhalten vom Verfolgerstaat oft keine Papiere.

Zudem verletzt die Schweiz damit die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkerrecht. Mit der Unterzeichnung des Nonrefoulement-Abkommens hat sie sich nämlich dazu verpflichtet, niemanden in ein Land zurück zu schaffen, in dem ihm oder ihr Tod oder Folter droht. Dieser Schutz ist nicht mehr gesichert. Auch die Zwangsmassnahmen wurden weiter verschärft: Wer kein Asyl erhält und die Schweiz nicht verlässt, riskiert bis zu zwei Jahre in Haft genommen zu werden. Da dies auch für Minderjährige zutrifft, verletzt die Schweiz damit die Kinderrechtskonvention.

Sozialer Ausschluss wird normalisiert

Ein weiterer gravierender Punkt ist der Ausschluss aus den Sozialstrukturen, der alle Personen betrifft, auf deren Gesuch nicht eingetreten oder deren Gesuch abgelehnt wird. Nicht einmal vor dem Ausschluss besonders verletzlicher Personen wie Kinder, Kranke, Betagte oder Schwangere wurde Halt gemacht. Und selbst die Gewährung der verfassungsmässig garantierten Nothilfe kam nur unter Druck des Bundesgerichtes zu Stande. Mit dieser Massnahme wird der soziale Ausschluss normalisiert. Die Betroffenen werden illegalisiert und in dieser Situation noch vermehrt Diskriminierungen ausgesetzt und mit rassistischen Aggressionen konfrontiert sein. Durch die Verschärfungen im Asylgesetz ist die Schaffung von weiteren Sans Papiers geradezu vorprogrammiert. Für die bereits hier lebenden Menschen ohne Aufenthaltspapiere konnte im Ausländergesetz nicht die kleinste Verbesserung erreicht werden. Ihr Alltag bleibt von Unsicherheit und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen geprägt.

Misstrauen und Kontrolle überwiegen

Das neue Ausländergesetz atmet durchwegs den Geist des Kontrollwahns und des Misstrauens, vor allem gegenüber Migrantinnen und Migranten aus nicht EU-Staaten. Sie werden als Unmündige behandelt, alles wird ihnen vorgeschrieben: Ob sie Kinder und Familie nachziehen dürfen, wann sie dies tun können, wie gross die Wohnung sein muss und wie hoch das Einkommen. Binationalen Ehepaaren wird vorgeschrieben, in der gleichen Wohnung zu leben.

Selbst die Vorschläge zur besseren Integration sind im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu Ausschlusskriterien verkommen: Mit dem Argument, sie seien nicht gut integriert, kann MigrantInnen zum Beispiel die Niederlassungsbewilligung verwehrt werden.

Kein zivilstandsunabhängiges Aufenthaltsrecht

Die Forderung von Frauenorganisationen und Politikerinnen nach einem zivilstandsunabhängigen Aufenthaltsrecht für Frauen, welche der cfd im wisdonna-Projekt «Häusliche Gewalt und Migration» und in politischen Vernetzungen mit entwickelt hat, ist nicht eingelöst worden. Nach wie vor können Migrantinnen, die für die Heirat mit einem Schweizer eingereist sind, sich in den ersten drei Jahren ihres Aufenthaltes nicht von ihrem Ehemann trennen ohne Gefahr zu laufen, ausgewiesen zu werden. Immerhin kann nun der Verbleib in der Schweiz nach der Auflösung der Familiengemeinschaft geltend gemacht werden, wenn häusliche Gewalt im Spiel gewesen ist oder wenn die soziale Eingliederung im Herkunftsland gefährdet ist.

Doppelreferendum

Der cfd setzt sich für die Sicherung der Grund- und Menschenrechte von Sans Papiers ein. Er ist aktiv im Vorstand der Berner Beratungsstelle für Sans Papiers. Er unterstützt die Arbeit von MeBiF, der Medizinischen Beratung für illegalisierte Frauen. Und er engagiert sich für die Referenden gegen beide Gesetze. Denn sowohl die Verschärfungen im Asylgesetz, wie auch die im Ausländergesetz vorgesehene Beschränkung der Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt von Personen aus nicht EU-Staaten, welche nicht die gefragten Qualifikationen mitbringen, werden die Illegalisierung einer grossen Zahl von Menschen zur Folge haben.

Zurück