Interview Kampagne Schutzfaktor M

| erschien auf der Website der Kampagne Schutzfaktor M

Der EMRK verdanken wir das Stimm- und Wahlrecht für Frauen

Sie engagieren sich seit Jahrzehnten für die Rechte der Frauen. Wo hat Ihr Engagement seinen Ursprung?
Schon als Kind wusste ich, dass ich nicht die gleiche Rolle wie meine Mutter leben wollte, als Hausfrau und abhängig von einem Mann, der das Geld nach Hause bringt. Die Schweiz war in den 60-er und 70-er Jahren eine sehr konservative Gesellschaft. Das habe ich selbst als junges Mädchen erlebt. Da hat man uns ganz genau gesagt, was eine junge Frau zu tun und zu lassen hat. Man kann sich heute gar nicht mehr vorstellen, welche Einschränkungen uns auferlegt wurden. Bei der Ausbildung hiess es damals immer, es lohne sich nicht für eine junge Frau, in ein Studium zu investieren, sie heiratet ja sowieso. Für junge Frauen war damals die höchste Karrierestufe, Lehrerin zu werden, ein Beruf zwischen traditioneller Rolle und Hochschulstudium. Diesen Weg habe ich dann auch eingeschlagen. Ich absolvierte meine Lehrerinnenausbildung in einer von katholischen Nonnen geleiteten Internatsschule und habe dort mit ganzer Wucht das konservative Frauenbild, das von der katholischen Kirche propagiert wurde, mitbekommen.

Der Film «Die göttliche Ordnung» ist ein Kassenschlager. Er handelt von der Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz. Wie haben Sie diese Zeit erlebt?
Als junge Lehrerin durfte ich in den 70-er Jahren noch nicht abstimmen. Das fand ich empörend! 1970 wurde die Schwarzenbach-Initiative zur Abstimmung gebracht. Diese verlangte, dass ein grosser Teil der italienisch stämmigen Bevölkerung aus der Schweiz ausgewiesen wird. Diese Abstimmung beschäftige mich sehr, da meine Mutter Italienerin war, aber an die Urne gehen durfte ich nicht. Als ein Jahr später, 1971, das Frauenstimmrecht endlich eingeführt wurde, war dies eine grosse Genugtuung.

Wie ist Ihr Engagement weitergegangen?
Nach der 68-er Bewegung entstand in der Schweiz die Frauenbefreiungsbewegung. Eine der wichtigsten Organisation für die Sache der Frauen war die OFRA. Sie hatte Sektionen in verschiedenen Städten in der Schweiz. Ich bin in Luzern kurz nach der Gründung dieser Organisation beigetreten.

Sie haben sich in der OFRA, der «Organisation für die Sache der Frau» engagiert. Welches waren Ihre Arbeitsweise und Ihre Forderungen?
Die OFRA war eine basisdemokratische Organisation, wir bildeten uns theoretisch weiter, wir machten uns kundig über die Ungleichheit der Geschlechter und das Funktionieren des Patriarchats. Wir gingen auf die Strasse, machten Demos und kämpften mit dem Slogan «Mein Bauch gehört mir» für die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs. Wir kämpften gegen die Gewalt an Frauen und forderten autonome Frauenhäuser. Wir engagierten uns für die Einführung einer Mutterschaftsversicherung, gegen Pornografie und vieles mehr.

Warum hat der Film «Die göttliche Ordnung» in der heutigen Zeit einen solchen Erfolg und welche Parallelen gibt es zu Ihrer Erinnerung an diese Zeit?
Der Film kommt als Komödie daher, dabei überzeichnet er die damalige Realität nur ein bisschen und das kommt uns heute komisch, fast schon satirisch vor. Das Verhältnis zwischen den Geschlechtern in der Schweiz wird uns vor Augen geführt und was damals die Männer den Frauen alles verboten haben. Im Film werden auch nicht alle Frauen als die Guten und alle Männer als die Schlechten dargestellt. Der Film besticht durch seine differenzierte Sichtweise. So ist die Chefin einer Sägerei eine militante Frauenrechtsstimmgegnerin und der Ehemann der Hauptdarstellerin wird mit der Zeit zum Befürworter des Frauenstimmrechts.

Vor 40 Jahren, respektive am 7.2.1971, haben 65,7% der Schweizer Stimmberechtigten für die Einführung des Wahl- und Stimmrechts der Frauen abgestimmt. Zu jenem Zeitpunkt war diese Errungenschaft für die meisten westlichen Demokratien bereits seit mehr als 30 Jahren Normalität. Weshalb war die Schweiz so spät?
Das ist einerseits auf die direkte Demokratie zurückzuführen. Es gab in der Vergangenheit mehrere Abstimmungen über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts und sie wurden jedes Mal von der Mehrheit der abstimmenden Männer verworfen. In anderen Ländern wurde das Frauenstimmrecht über die Parlamente oder die Regierung eingeführt. Es hat andererseits auch damit zu tun, dass die Schweiz im 2. Weltkrieg nicht direkt in den Krieg involviert war. In anderen Ländern hatte das dazu geführt, dass die Frauen während der Kriegs- und Nachkriegszeit in die Rolle der Männer schlüpfen mussten, weil ganz einfach die Männergeneration fehlte. Weiter ist die Schweiz gesellschaftspolitisch gesehen ein sehr konservatives Land. Eine weltanschauliche Öffnung erfolgte erst in den letzten 20, 30 Jahren und daran hat die Frauenbewegung einen grossen Verdienst. Sie ist die nachhaltigste soziale Bewegung in der Zeit nach 68.

Welches waren schlussendlich in der Schweiz die wichtigsten Meilensteine für die Gleichstellung der Frau?
Eine ganz wichtige Debatte war die über den Schwangerschaftsabbruch. Wir wollten nicht mehr länger, dass die katholische Kirche oder sonst jemand darüber entscheidet, ob eine Frau ein Kind bekommt oder nicht. Dies sollte in der Verantwortung der betroffenen Frau liegen. Das war einer der ganz grossen ersten Kämpfe mit vielen Etappen, mit vielen Vorstössen, Initiativen, Unterschriftensammlungen auf der Strasse, bis dann die Fristenregelung im Jahr 2002 eingeführt wurde. Ein anderes wichtiges Thema war die Gewalt gegenüber Frauen. Früher war dies üblich und eine Realität in vielen Familien. Alle sahen darüber hinweg.

War Gewalt an Frauen denn nicht verboten?
Man betrachtete es als Privatsache, wenn ein Mann seine Frau schlug. Gesetzlich gab es kaum Mittel, sich als Frau dagegen zu wehren. Wir Frauen wollten nicht mehr wegsehen und machten es zum Thema. Wir forderten, dass Gewalt gegen Frauen unter keinen Umständen zu akzeptieren sei. Die Strafbarkeit der Vergewaltigung wurde schlussendlich auch gesetzlich geregelt, in der ersten Etappe nur im öffentlichen Raum und ausserhalb der Ehe. Bis 1992 konnte nur Opfer einer Vergewaltigung sein, wer mit dem Täter nicht verheiratet war. Mit der Revision des Sexualstrafrechts kam die Strafbarkeit innerhalb der Ehe dazu. Das war ein grosser Meilenstein. Die Gesellschaft hat erkannt, dass Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft besonders schwer wiegen. Seit 2004 werden Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen als Delikt verfolgt und sanktioniert. In der Folge wurden auch Frauenhäuser errichtet. Das sind ganz wichtige Errungenschaften, die wir schrittweise erkämpft haben. Man darf nicht vergessen, Gewalt gegen Frauen war und ist eine schlimme Menschenrechtsverletzung.

Was waren die wesentlichsten Änderungen des neuen Eherechts?
Vor 1988 konnte der Mann als Oberhaupt der Familie der Frau verbieten, Verträge abzuschliessen, eine Arbeitsstelle anzutreten. Er war der Vormund der Frau. Die Frau musste den Haushalt führen. Das neue Eherecht stellte die Frauen den Männern gleich.

Diese Veränderungen scheinen selbstverständlich zu sein aus heutiger Sicht? Wer waren denn die politischen GegnerInnen?
Eine der ersten politischen Taten von Christoph Blocher war die Ergreifung des Referendums gegen das neue Eherecht. Durch dieses Engagement wurde er als Politiker schweizweit bekannt. Das darf man nie vergessen. Glücklicherweise hatte das Referendum Blochers keinen Erfolg und die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung nahm 1988 das neue Eherecht deutlich an.

Ein weiterer wichtiger Schritt war die Einführung des Verfassungsartikels für die Gleichstellung von Mann und Frau. Sie haben sich da als Nationalrätin sehr stark engagiert.
Ja, auch das war ein Meilenstein, dem verschiedene Etappen folgen. 1981 kam die Verfassungsänderung, die die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann und zwar namentlich in den Bereichen Familie, Ausbildung und Beruf festschrieb. Dann folgte in den 90-er Jahren das Gleichstellungsgesetz. Es war eine konzentrierte Aktion von uns Frauen in der Politik aus dem Umfeld der Linken bis zur bürgerlichen fortschrittlichen Mitte. Wir haben ein Gleichstellungsgesetz erkämpft, das sich bis heute sehen lässt. In den Gemeinden und Städten wurden Gleichstellungsbüros errichtet und Gleichstellungskommissionen eingesetzt. Leider ist die Lohngleichheit weiterhin nicht Realität. Für Frauen ist es immer noch schwierig, sich juristisch gegen ungleiche Löhne zu wehren.

Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt weiterhin eine Herausforderung für Frauen.
Das stimmt. Trotzdem ist die gesetzliche Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine weitere wichtige Errungenschaft. Dazu gehört die Einführung von Kinderzulagen und der Mutterschaftsversicherung. Die Mutterschaftsversicherung wurde erst 2003 in der Schweiz eingeführt. Die Frauenbewegung hat viel erreicht, auch im Gesetzgebungsbereich und es war ein langer Prozess. Leider ging der Frauenbewegung ein bisschen der Atem aus. Viele Forderungen wurden aber von staatlichen Stellen wie Gleichstellungsbüros weitergetragen.

Warum denken Sie, ist der Begriff «Emanze» heute negativ besetzt? Wie konnte es nach diesem langen und wichtigen Kampf für die Frauenrechte in der Schweiz soweit kommen?
Durch den Feminismus wurde das Patriarchat entmachtet. Zumindest empfanden das viele Männer so. Sie versuchten, engagierte, aktive Frauen schlecht zu machen und zu stigmatisieren. Das war eine reine Machtdemonstration. Es ist eine alte, politische Strategie: Wenn man keine guten Argumente mehr hat, macht man den Gegner oder die Gegnerin lächerlich. Leider ist es auch den Mainstream-Medien gelungen, jungen Frauen das Bild zu vermitteln, eine «Emanze» zu sein, sei etwas Schlechtes. Das bedaure ich sehr. Aber ich bin überzeugt, dass es sich dabei um Rückzugsgefechte des Patriarchats handelt. Die Gleichberechtigung wird sich früher oder später als selbstverständlich durchsetzen, da bin ich mir sicher. Es gibt Rückschläge und dieser Prozess dauert leider länger als ich mir erhofft habe. Im kollektiven Bewusstsein sitzt immer noch tief, dass die Männer Vorrang haben. Ich hoffe, wenn die heutigen jungen Frauen die ganze Geschichte kennen und wissen, was alles passiert ist und welch weiten Weg wir gegangen sind, dass sie nicht mehr über uns lachen und uns blöd finden.

Was möchten Sie jungen Frauen mit auf den Weg geben?
Dass sie stolz sein dürfen auf uns Vorfahrinnen, die das alles erkämpft haben. Die jungen Frauen sollen genau hinschauen, sich die Geschichte vor Augen führen und überlegen: Möchte ich in einer Zeit leben, wie es der Film «die göttliche Ordnung» zeigt? Was ist denn für uns heute anders, wo haben wir offene Türen, die unsere Vorfahrinnen nicht hatten? Ich möchte sie ermuntern, weiterzumachen, nie aufzuhören. Ich wünsche mir, dass sie nicht aufgeben, bis sie nicht wirklich die Hälfte der Macht haben. Damit meine ich Einkommen und Vermögen, die gesellschaftliche Stellung, die Politik und die Wirtschaft. Die Macht ist noch nicht gerecht verteilt unter den Geschlechtern. Die rechtlichen Grundlagen sind zwar da. Die Frauen sollen sich dadurch nicht täuschen lassen und denken, dass alles in Ordnung sei. Wir sind schon viel weiter. Aber das Engagement und der Kampf sind noch nicht zu Ende.

Warum engagieren Sie sich als Beirätin bei der Kampagne von Schutzfaktor M?
Früher oder später landete ich mit meinen beiden Hauptengagements für Frauen und für MigrantenInnen zwangsläufig beim Thema Menschenrechte. Es geht hier um die Grundrechte von Menschen, um das Recht eines jeden Menschen, nicht diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. So steht es in unserer Bundesverfassung. Die Menschenrechte gehören allen Menschen, aber nicht alle Menschen können sie einfordern. Rechte haben und zu Rechten zu kommen, das sind zwei unterschiedliche Dinge. Deshalb war für mich immer klar, dass dies eines meiner Kernanliegen ist. Ich setze mich für den Schutz der Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein. Nach den Schrecken des 2. Weltkrieges hat uns die EMRK nur Vorteile in Europa gebracht und zwar Frieden, Stabilität und Demokratie. Diesen wichtigen europäischen Menschenrechtsschutz, unseren Schutzfaktor, dürfen wir auf keinen Fall verlieren.

Welche Bedeutung hatte die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für das Frauenstimmrecht?
Das ist etwas, was ganz viele in der Schweiz nicht wissen. Die Schweiz wollte ja damals die EMRK ratifizieren mit dem Vorbehalt, dass Frauen kein Stimm- und Wahlrecht hätten. Dies wurde von den Frauen heftig bekämpft. Die Schweiz wurde von aussen angestossen, endlich vorwärts zu machen. Die EMRK spielte eine ganz wesentliche Rolle bei der Einführung des Frauenstimmrechts.

Was halten Sie von der Selbstbestimmungsinitiative? Wir nennen sie Anti-Menschenrechtsinitiative.
Es ist tatsächlich eine Initiative zur Schwächung der Menschenrechte. Es ist eine ganz gefährliche Initiative, weil sie einem etwas vorgaukelt, was sie nicht einhält. Die SVP hat es eigentlich auf die EMRK und auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgesehen. Es ist wie bei der Masseneinwanderungs-Initiative: Eigentlich geht es gegen die EU und man wählt einen Titel, der das verschleiert. Bei dieser Initiative handelt es sich wiederum um einen Etikettenschwindel. Selbstbestimmung klingt wunderbar, aber es geht der SVP darum, die EMRK zu kündigen. Sie sollte den Leuten diese Frage stellen. Ich finde Initiativen, die unter falschen Vorzeichen daherkommen, sehr schlimm für unsere Demokratie. Man kann sie am Schluss nicht umsetzen und dann hat die SVP wieder einen Trumpf in den Händen, um gegen das Parlament zu wettern. Dass nationales Recht grundsätzlich Vorrang vor internationalem Recht haben soll und Recht haben könne, ist eine Irreführung. Wir können nicht von heute auf morgen kommen und sagen, jetzt gilt nur noch das Schweizer Recht und wir bestimmen, was jetzt Vorrang hat. Das ist eine grundsätzlich falsche Annahme. Dann müssen wir konsequenterweise die alle betroffenen Verträge kündigen. Ein völkerrechtlicher Vertrag ist immer eine zweiseitige Sache und freiwillig von der Schweiz in einem demokratischen Verfahren ausgehandelt worden. Solche internationalen Vertragswerke markieren auch einen Standard in einer globalisierten Welt. Diese nach Lust und Laune zu brechen, würde die Schweiz ins Abseits stellen und sie würde nicht mehr als zuverlässige Partnerin gelten. Das ist auch Gift für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Sie waren lange Nationalrätin. Sind ihrer Meinung nach unsere Grundrechte in unserer Bundesverfassung genügend geschützt? Brauchen wir die EMRK und den EGMR überhaupt?
Die Schweiz hat als eine der wenigen Demokratien dieser Welt kein Verfassungsgericht. Menschen in der Schweiz, die nicht zu ihrem Recht kommen, das heisst in ihren Grundrechten verletzt wurden, haben Dank der EMRK nach dem Bundesgericht noch die Möglichkeit, eine weitere Instanz, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen. Wir sind ein Rechtsstaat und wir haben einen relativ hohen Standard, wie wir mit dem Recht umgehen, da gibt es sicherlich auf der Welt einige Staaten als Beispiele, die das wesentlich tiefer halten als wir. Aber auch in der Schweiz passieren Fehler und Ungerechtigkeiten und daher ist es absolut notwendig, dass es diese Instanz gibt. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht, wenn er oder sie sich ungerecht behandelt fühlt, noch diesen Schritt zu gehen. Es kommt nicht jeden Tag vor, dass eine Klägerin oder ein Kläger in Strassburg Recht bekommt. Die Schweiz hat aber in wichtigen Urteilen ihre Lehren daraus gezogen und ist ein noch fundierterer, besserer Rechtsstaat geworden.

Ist heute in der Schweiz, was den Schutz der Menschenrechte und die Gleichstellung anbelangt, alles perfekt? Können wir uns zurücklehnen oder gibt es Handlungsbedarf?
Was ich bezüglich den Frauenrechten gesagt habe, ist heute bereits vieles auf dem Papier umgesetzt. Aber den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit haben wir immer noch nicht. Das ist ein leidiges Kapitel. An der letzten Bundesratswahl sehen wir auch, dass die Frauen in der Politik noch viel zu wenig Macht haben. Das Gleiche gilt für die Wirtschaft, da fehlen die Frauen in den Chefetagen noch weitgehend.In den letzten Jahren häufen sich Volksinitiativen die unsere Grundrechte tangieren. Das bereitet mir grosse Sorgen. Weiter haben wir keine wirklich unabhängige und starke Menschenrechtsinstitution in der Schweiz. Es gibt die Pariser Prinzipien, die Standards festlegen, wie eine Menschenrechtsinstitution in einem demokratischen Land ausgestaltet sein sollte. Die Unabhängigkeit einer solchen Institution vom Staat ist das wichtigste Prinzip, zudem sollte sie gut dotiert, schlagkräftig und stark sein. Da sind wir in der Schweiz mit dem Kompetenzzentrum für Menschenrechte noch weit davon entfernt.

«Schutzfaktor M – Menschenrechte schützen uns» ist eine 2014 vom Trägerverein Dialog EMRK lancierte Informationskampagne, die sich politisch und gesellschaftlich für den Erhalt des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz engagiert. Ziel der Kampagne ist es, die Annahme der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» zu verhindern. Diese von Schutzfaktor M als Anti-Menschenrechtsinitiative (AMI) betitelte Initiative zielt darauf ab, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Garantin für den Grundrechtsschutz auszuhebeln. Gemeinsam mit tausenden von Einzelpersonen und mit der Unterstützung von 105 Partnerorganisationen aus der ganzen Schweiz sensibilisiert Schutzfaktor M auf die Gefahren dieser Initiative.
www.schutzfaktor-m.ch

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