Burka-Debatte als Lehrstück

| Beitrag in der Olympe – Feministische Arbeitshefte zur Politik, Heft 32

Die Burka-Debatte als Lehrstück für die Instrumentalisierung von Frauenrechten

Während uns die Banken mit ihren Risikostrategien fast an die Wand fahren und der Klimawandel unsere Lebensgrundlage ernsthaft gefährdet, wird uns in Europa eine Burka-Verbotsdebatte aufgezwungen, die völlig falsche Gewichte setzt: sie lenkt einerseits davon ab, die wirklich existenziell bedrohlichen Probleme wie Klimawandel und Weltwirtschaftskrise zu lösen und andererseits suggeriert sie, dass die Frauenrechte durch das Tragen der Burka und nicht durch eine wertkonservative, nationalistische und frauenfeindliche Politik in Gefahr seien.

Die Debatte in Europa

Zurzeit findet europaweit eine heftige Debatte darüber statt, ob das Tragen der Ganzkörperverhüllung von Frauen verboten werden soll oder nicht. Am weitesten fortgeschritten ist die Debatte in Belgien: das belgische Parlament hat Ende April mit einer geradezu beängstigenden Deutlichkeit von 136 Ja-Stimmen gegen zwei Enthaltungen einem Verbot der Ganzkörperverschleierung zugestimmt. Das Verbot gilt an allen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, also auf Strassen, in Parks oder öffentlichen Gebäuden, in Geschäften, Restaurants sowie Bussen und Bahnen. Wird eine Frau dort verschleiert angetroffen, drohen ihr künftig Geldstrafen von 25 bis 250 Euro oder bis zu sieben Tage Haft.

In Frankreich führt die konservative Regierung Sarkozy ein Burka-Verbot, welches in der Öffentlichkeit gelten soll, im Eilverfahren ein. Vorgesehen ist bei Missachtung des Schleierverbots ein Bussgeld von 150 Euro. Vor allem möchte der französische Gesetzgeber mit harten Strafen gegen Männer vorgehen, die ihre Frauen, Töchter, Schwestern oder Mitgläubige zur Vollverschleierung zwingen. Ihnen sollen bis zu 30.000 Euro Geldstrafe und bis zu einem Jahr Gefängnis drohen. In den Niederlanden werden zurzeit mehrere Gesetzesentwürfe für ein Verbot der Vollverschleierung vorbereitet, das Verbot soll in Schulen und im Öffentlichen Dienst gelten. In Österreich kann sich der SPD-Bundeskanzler Werner Faymann ein Burka-Verbot vorstellen und die rechtspopulistische Partei BZÖ will schnell einen Gesetzesentwurf für ein Burka-Verbot einbringen. In Dänemark hat die rechtsliberale Regierung angekündigt, die Verschleierung zu bekämpfen, sie will aber auf eine gesetzliche Regelung verzichten und regt an, dass Schulen, Behörden und Firmen selbst mit Verordnungen gegen die Vollverschleierung vorgehen sollen. In Italien verbietet seit 1975 die Regelung zum «Schutz der öffentlichen Ordnung», sich in öffentlichen Einrichtungen zu vermummen, das gilt für den Schleier wie für den Motorradhelm. Deshalb sieht das offizielle Italien keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die mitregierende rechtspopulistische Lega Nord schlug dennoch im vergangenen Jahr vor, Menschen, die ihr Gesicht verhüllen, mit bis zu 2.000 Euro Geldbusse zu bestrafen.

In Deutschland verläuft die Debatte anders. Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang Bosbach hält ein Burka-Verbot für Deutschland für ausgeschlossen, weil es verfassungsrechtlich unmöglich sei. Zum gleichen Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Und der Parteichef der Grünen, Cem Özdemir, hatte bereits Anfang des Jahres von einer «Symboldebatte, die an den wahren Konflikten vorbeigeht» gesprochen. Nach Schätzungen des Bundesinnenministeriums tragen in Deutschland nur etwa 100 Frauen eine Ganzkörperverschleierung. In Grossbritannien ist derzeit auch kein Burka-Verbot geplant. Die Regierung in London äusserte sich vor kurzem dahingehend, dass Religionsfreiheit auch die Freiheit der Kleidungswahl einschliesse.

Auch der Europarat hat sich mit dem Burka-Verbot beschäftigt und sich in einer am 23. Juni 2010 einstimmig verabschiedeten Entschliessung gegen ein allgemeines Verbot für das Tragen der Burka und des Niqap oder anderer religiöser Kleidung ausgesprochen. Er schreibt, dass die Verschleierung von Frauen oft als ein Symbol der Unterwerfung von Frauen unter Männer wahrgenommen werde, aber ein allgemeines Verbot den Frauen, die dies wirklich und aus freiem Wunsch tun möchten, das Recht zur Bedeckung ihres Gesichtes verweigern würde. Der Europarat fügt aber hinzu, dass rechtliche Beschränkungen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Erfordernis der religiösen Neutralität bei öffentlichen oder beruflichen Funktionen von Einzelpersonen oder der Erfordernis der Sichtbarkeit des Gesichtes gerechtfertigt sein können und dass keine Frau von ihrer Gemeinschaft oder Familie gezwungen werden sollte, religiöse Kleidung zu tragen. Jede Handlung der Unterdrückung, des Zwangs oder der Gewalt stelle ein Verbrechen dar, das vom Gesetz bestraft werden müsse. Europäische Regierungen sollten danach streben, muslimische Frauen sowie ihre Familien und Gemeinschaften über ihre Rechte aufzuklären und sie zu ermutigen, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen.

Der Stand der Debatte in der Schweiz

Der Tages-Anzeiger schreibt in einem Artikel vom 28. April 2010 zur Situation in der Schweiz: «Noch sieht man Burkas in der Schweiz selten. Doch sie nehmen zu, wenn auch nur geringfügig.» Demnach tragen vor allem Konvertitinnen und arabische Touristinnen den Ganzkörperschleier, in die Schweiz übergesiedelte Musliminnen dagegen legten die Burka gerne ab.

Trotzdem gibt es auf nationaler Ebene seit 2006 immer wieder Forderungen nach einem Burka-Verbot. In der Schweiz werde die Burka nicht verboten, hatte der Bundesrat erstmals im Februar 2007 auf eine Interpellation des CVP-Präsidenten Christophe Darbellay (CVP) geantwortet, welcher im Gefolge der Minarettverbots-Initiative in populistischer Manier auf den antimuslimischen Zug aufgesprungen war. Ein generelles Burka-Verbot in der Öffentlichkeit sei mit der Religionsfreiheit nicht zu vereinbaren, so die Antwort des Bundesrates. Diese Freiheit könne zwar eingeschränkt werden, allerdings nur, wenn entweder eine gesetzliche Grundlage bestehe, ein öffentliches Interesse gegeben wäre oder die Grundrechte Dritter tangiert würden. All diese Punkte wären beim Tragen einer Burka im öffentlichen Raum nicht erfüllt und daher würde ein Verbot gegen Artikel 15 der Bundesverfassung (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK verstossen. Darin sei das Recht jeder Frau und jedes Mannes enthalten, sich aus religiösen Gründen für oder gegen eine bestimmte Kleidung zu entscheiden.

In der neuesten Antwort vom Februar 2010 auf eine weitere Interpellation von Christoph Darbellay hielt der Bundesrat fest, zwar stelle die Burka ein Integrationshindernis dar, würde sie aber verboten, blieben diese Frauen möglicherweise zuhause weggeschlossen. Zudem will die Regierung keinen Unterschied machen zwischen Burka-Trägerinnen aus dem Ausland und dem Inland, indem der Ganzkörperschleier Touristinnen erlaubt bliebe. Der Bundesrat geht, basierend auf Zahlen aus Frankreich von rund 100 Burka-Trägerinnen in der Schweiz aus. Ausreichendes Interesse für ein Schleier-Verbot besteht für den Bundesrat einzig bezüglich der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hier könnten zeitlich und örtlich begrenzte Beschränkungen erlassen werden, etwa in Banken, Verwaltungen und Flughäfen.

Auf kantonaler Ebene sind entsprechende Vorstösse erfolgreicher. So gibt es eine Standesinitiative aus dem Kanton Aargau, welche ein schweizweites Burka-Verbot will. Am 4. Mai 2010 hat das Kantonsparlament einen entsprechenden Vorstoss der Schweizer Demokraten überwiesen, dank der Unterstützung der FDP und der CVP kam eine Mehrheit zu Stande. Auch in den Parlamenten der Kantone Bern und Solothurn stehen Standesinitiativen für ein nationales Burka-Verbot auf der Traktandenliste.

Warum die grosse Resonanz auf das Burkaverbot?

Die grosse Resonanz, die diese Debatte europaweit findet, ist erklärbar durch die weit verbreitete Verunsicherung in den westlichen Gesellschaften, welche durch die Globalisierung mit ihren Beschleunigungsprozessen ausgelöst und durch die Finanzkrise noch massiv verstärkt worden ist. Viele Menschen nehmen wahr, dass ihre Zukunftsperspektiven brüchig geworden sind und ihnen viele Gewissheiten und Sicherheiten abhanden gekommen sind. In solchen Momenten ist die Flucht in Vertrautes und die Abwehr des als fremd empfundenen Anderen ein häufig angewendetes Muster. Heute stehen der Islam und die ihm zugeschriebenen Sitten und Gebräuche für das Fremde schlechthin. Dieses Phänomen nützen rechte PolitikerInnen skrupellos aus, indem sie diese Ängste vor „Fremden“, insbesondere vor Musliminnen und Muslimen ganz gezielt schüren und diese zu Sündenböcken für jedes Unbehagen machen. In dieser Logik sind „die Muslime“ für die Zunahme der Sozialausgaben verantwortlich und nicht eine hemmungslos auf kurzfristigen Profit getrimmte Wirtschaft. Der ganze Missbrauchsdiskurs der letzten Jahre folgt diesem Muster, indem auffällig oft die Migrationsbevölkerung in den Zusammenhang von Missbrauch und von Krisen im Sozialversicherungssystem gestellt wird. Das folgende Beispiel illustriert das treffend: «Seit langem ist bekannt, dass Staatsangehörige der Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens sowie der Türkei ein erhöhtes Missbrauchspotenzial in den Sozialversicherungen (IV, Arbeitslosenversicherung) sowie bei der Sozialhilfe an den Tag legen.» Das ist der ungeschminkt rassistische Wortlaut einer SVP-Motion zur «Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit Balkanstaaten und der Türkei».

Die Grundrechte der muslimischen Frauen als Pro- und Contra-Argument

Nach dem Minarett sind jetzt Frauen mit Ganzkörperschleier im Fokus. Auffallend ist, dass bei GegnerInnen und BefürworterInnen die Grundrechte von Frauen im Zentrum der Debatte stehen. Saïda Keller-Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam begründet das Burkaverbot aus menschenrechtlicher Sicht. Sie argumentiert, dass ein Burka-Verbot zur Besserstellung der wenig privilegierten muslimischen Frauen in der Schweiz beitragen würde, die Verabsolutierung individueller Entscheidungsfreiheit dagegen die Zwänge einer Sozialisation im patriarchalischen Machtsystem ausblende. Dem halten die feministischen Historikerinnen Elisabeth Joris und Katrin Rieder entgegen, dass rechtskonservative PolitikerInnen und Parteien die Frauenrechte für ihre fremdenfeindliche und antiislamische Kampagne instrumentalisierten und versuchten, mit der diffusen Angst vor der Einschränkung der errungenen Gleichberechtigung Frauen als Wählerinnen zu mobilisieren.

Die Linie zwischen BefürworterInnen und GegnerInnen verläuft diesmal anders als beim Minarett-Verbot. Damals hat von den Frauen, die sich als Feministinnen bezeichnen, nur Julia Onken öffentlich für ein Ja geworben. Beim Burka-Verbot befindet sich auch Rosmarie Zapfl, die Präsidentin von alliance F im befürwortenden Lager. An der Delegiertenversammlung zum 110-Jahr-Jubiläum der alliance F vom 8. Mai dieses Jahres relativierten die Delegierten die Position ihrer Präsidentin. Sie sprachen sich für erhöhte Wachsamkeit gegenüber Wertvorstellungen aus, die unserer Rechtsordnung widersprächen. Sie plädierten nicht für ein «reines Burka-Verbot», aber für klare Regeln, was die Verhüllung des Gesichtes betrifft. Die Gesichter des Gegenübers sollten im öffentlichen Raum in jedem Fall erkennbar sein. Weiter müsse das Thema im Zusammenhang mit Diskriminierungen wie Zwangsheirat, Genitalverstümmelungen und religionsbedingter Dispensation vom Schwimmunterricht behandelt werden. Auch in der Schweiz bestehe die Gefahr, dass sich Parallelgesellschaften entwickelten, welche Frauenrechte gefährden würden. Menschenrechte und damit auch Frauenrechte stünden über der Religionsfreiheit. Sie sprachen sich für verstärkte Massnahmen zur Förderung der Integration und die entsprechenden finanziellen Mittel dafür aus.

Etwas anders der Fokus der SP: beim Burka-Zwang handle es sich um eine Menschenrechtsverletzung, schreibt die SP Schweiz in ihrem Papier zum Islam vom Juli dieses Jahres. Der Zwang zum Tragen einer Ganzkörperverhüllung ausserhalb der eigenen privaten Räume sei ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit und aus westlicher Sicht eine Menschrechtsverletzung, weil eine adäquate persönliche Entwicklung und die Integration in die Gesellschaft massiv erschwert würden. Daran ändere sich auch nichts, wenn Mädchen oder junge Frauen diese Verhüllung freiwillig trügen. Es sei schwierig, die Burka nicht als Symbol der Unterdrückung der Frau zu begreifen. In der Schweiz gebe es – ausser bei wenigen Touristinnen – kaum Burkas, weswegen sich die Frage eines Verbots, das vernünftigerweise nur hier ansässige Musliminnen betreffen könnte, zurzeit nicht ernsthaft stelle. Dazu komme, dass ein blosses Verbot die unterdrückten Frauen nicht schütze, sondern deren Integrationsprozess sogar zusätzlich belasten könnte.

Vorurteilsfreie Auseinandersetzung statt Stellvertreterdebatte

Die Debatte verschleiert mehr als sie klärt, weil auf ein augenfälliges und mit viel Symbolik aufgeladenes Kleidungsstück gezielt wird, statt dass über die Hintergründe von Diskriminierung und Ausschluss aufgrund des Geschlechts oder der kulturellen und religiösen Herkunft gesprochen wird. Es wird eine Stellvertreterdebatte geführt, die sich gegen «den Islam» in unserer Gesellschaft richtet. Statt Integrationsschranken beim Zugang zu Bildung, Arbeit und politischen Rechten abzubauen, reden PolitikerInnen lieber von einer angeblichen Integrationsunwilligkeit und Integrationsunfähigkeit der muslimischen Bevölkerung und orten das Problem im Islam, der mit unseren westlichen Werten inkompatibel sei. Es wird ein einseitiges und pauschales Bild eines patriarchalischen und frauenfeindlichen Islam gezeichnet, das gerade in der Schweiz so nicht der Realität entspricht.

Jede offene und vorurteilsfreie Auseinandersetzung über die Gleichstellung der Geschlechter und über die Integration der MigrantInnen ist zu begrüssen. Davon ist die aktuelle Debatte weit entfernt, weil die Medien mit Vorliebe Personen mit extremen Positionen zu Wort kommen lassen, sei es auf der Seite der Schweizer Politik, sei es auf jener der Muslimischen VertreterInnen. So schaukeln sich fundamentalistische Positionen gegenseitig hoch und es bleibt wenig Raum für differenzierte Positionen. Völlig unglaubwürdig ist zudem, wenn ausgerechnet jene Kreise, die seit Jahren alle gleichstellungsrelevanten Vorstösse bekämpfen, sich nun plötzlich für die Rechte und die Befreiung der «unterdrückten muslimischen Frauen» stark machen. Es besteht sogar die Gefahr, dass durch die generelle Anfeindung des Islam von aussen Reform- und Integrationsbestrebungen in den muslimischen Gemeinschaften unterlaufen werden. Das kann zum Rückzug aus der Gesellschaft und zu einer verstärkten Rückbesinnung auf konservative Positionen führen, was sich besonders nachteilig für Frauen auswirkt.

Die Frauen des Interreligiösen Think-Tank schreiben, wenn es wirklich um die Würde der Frau gehe, dann müsse es um die Würde aller Frauen in unserer Gesellschaft gehen, nicht nur um die Würde von Musliminnen und dann müssten die Befürworter eines Burka-Verbots genauso die feministische Kampagne gegen Sexismus in der Werbung, gegen die Pornografisierung von Frauenkörpern zu Werbezwecken, unterstützen und sich mit aller Vehemenz für ein Gesetz gegen den Frauenhandel stark machen. Denn nicht nur der Zwang zur Verhüllung verletze die Würde von Frauen, sondern ebenso die Objektivierung von Frauen zu Sexobjekten und der Zwang zur Enthüllung, wie er in unserer Gesellschaft zur Normalität geworden sei. Zudem sei es eine einseitige paternalistische Sichtweise, jede Burka-Trägerin als unterdrückte Frau zu klassifizieren, sie nur als Opfer von männlicher Dominanz zu sehen und ihr jegliche Autonomie abzusprechen.

Selbstverständlich müssen sich auch die Religionen an der Respektierung der Menschen und Frauenrechte messen lassen. Verhüllungen und Hüllen sagen aber nichts aus über den Status, die Rechte und die Situation von Frauen, die sie tragen. Diese können nur im Kontext interpretiert werden. Es gibt Regionen auf der Welt, in denen patriarchale Regimes und fundamentalistische Gruppierungen Frauen gegen ihren Willen unter den Schleier zwingen. Dagegen muss heftig protestiert und mit lokalen Organisationen zusammen Widerstand geleistet werden. Das tut der cfd in seiner Internationalen Zusammenarbeit. Er unterstützt Partnerorganisation im Maghreb, im Nahen Osten und im Westbalkan, welche sich für Frauenrechte und gegen den Zwang zur Verschleierung engagieren. Wenn aber eine Frau, die hier lebt, entscheidet, dass sie sich, aus welchen Motiven auch immer, verschleiern will, dann muss unsere freiheitliche Rechtsordnung das zulassen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und das Ende jeglicher Form von Diskriminierung und Ausgrenzung ist das Ziel der cfd-Arbeit. Mit dem Burka-Verbot kommen wir dieser gesellschaftlichen Vision keinen Schritt näher, im Gegenteil! Es werden neue Ausschlusskategorien und neue Illegalisierungen produziert, es wird eine neues «Sondergesetz» für Musliminnen, geschaffen. Deshalb ist ein Burka-Verbot abzulehnen.

Die Solothurner Erklärung zur Stärkung der Menschenrechte vom 30. Mai 2010 bringt es auf den Punkt: «Wir kämpfen gegen die Instrumentalisierung von Frauenrechten als emotionale Mobilisierungsstrategie für eine fremdenfeindliche Politik. Sie lenkt ab von den tatsächlich relevanten Gleichstellungsdefiziten in der Schweiz. Wir setzen im Gegensatz dazu auf Massnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Allgemeinen und der Migrantinnen im Besonderen schützen und fördern, sowie die Diskriminierung von religiösen Minderheiten beheben.»

Quellen:

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